Hallo,
nehmen wir an, eine junge Person hat seinen Schulabschluss gemacht und ist als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Kindergeld wird gezahlt.Bewerbungen geschrieben.
Nehmen wir weiter an, dass das Geld lockt, als er von dieser Promotion-Agentur hört, die ihm Arbeit verschaffen würde. Easy Jobs, gut bezahlt (Nachtigall…)
Er wird aufgefordert sich eine Steuernummer zu holen. Das macht er und bekommt die kleinen netten Jobs, die er geringfügig macht, weil er ja eigentlich eine Ausbildung sucht*…*
Er muss nun also Rechnungen schreiben - so die Agentur. Die Jobs werden umfangreicher.
Mal macht er den Job für die eine Firma, mal einen anderen für die andere Firma.
Vermittelt wird aber alles von der einen Agentur.
Mich interessiert nun, ob in diesem Fall eine Scheinselbständigkeit vorläge, weil die Vermittlung durch eine Agentur erfolgt. Oder wären dann nur die verschiedenen anderen Firmen seine echten Arbeitgeber? Es ist ja durchaus möglich, dass so eine Agentur nur die Sozialabgaben sparen möchte, oder?
Nächste Frage
Nehmen wir außerdem an, die Person lebt noch bei den Eltern und ist dort familienversichert bei der Krankenkasse. Müsste dieser dort aus der „selbständigen“ Beschäftigung auch Beiträge zahlen oder gibt es dort auch Grenzwerte (geringfügige Einkünfte)?
Mit dem Kauderwelsch über die Abgrenzung von Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit komme ich nicht klar.
ich hoffe, es kennt sich hier jemand besser damit aus.
Stellt sich noch die Frage, was man in diesem Fall bei der 450€-Regelung als Brutto sehen würde. tausend Fragen…
Moin!
Bevor ich mich näher mit diesem Bündel an Fragen zu einer „hypothetischen Person“ (von der wir immerhin wissen, dass sie männlich ist; was aber für die Fragestellung irrelevant ist) auseinandersetze, folgende Gegenfrage / Feststellung:
Die Agentur begleicht die von der Person gestellten Rechnungen für die vermittelten Tätigkeiten nicht (?), sondern die verschiedenen (!) Firmen bei den die vermittelten (!) Einsätze stattfinden? Sofern es mehr als einen vermittelten Kunden gibt, man also bei keinem einzelnen Kunden (= z.B. die Agentur) überwiegend oder gar ausschließlich tätig ist, ist man idR. nicht Schein-selbständig!
Auch wenn Geld, z.B. als Vermittlungsprovision an die Agentur fließt, ist das so, weil dies sind dann Steuer rechtlich schlicht Betriebskosten im Sinne von Kosten der Akquise sind.
Alle anderen Fragen verblassen hinter dieser Fragestellung. Und gehören im Zweifel in eine Steuerberatung, die hier nicht statt zu finden hat. Bye the way: Die Grenzen zwischen Geringfügigkeit und Sozialversicherungspflicht messen sich immer am Brutto, dies ist schließlich die Basis für alle Abgabensysteme.
Sonnige Grüße aus Lübeck sendet
StefanR
Hola,
eigentlich ist das doch eine etwas häufigere Situation, als man denkt. Diese „Überbrückungsphasen“ sind ja die Basis, für die Arbeit solcher Job-Agenturen.
Da aber der Teufel bekanntlich im Detail steckt, empfehle ich den Fachberater. Hier scheint es ja vor allem um Versicherungsrecht zu gehen und da empfehle ich die unentgeldliche Beratung der KV oder auch der ARGE.
Auf alle Fälle ist es keine wirkliche Selbstständigkeit, denn die beinhaltet ja auch noch einige andere Merkmale (Steuerrecht, Haftungsrecht, Branchenrechte, Rentenrecht, usw.).
Viel Erfolg!
HPS
_Es gibt hier schon einige Antworten, darum werde ich mich möglichst kurz fassen.
- Trau-Schau-Wem 2. Wem nützt es.
Die fiktive Person hat jetzt eine Steuernummer, befindet sich also im „Radar“ des Finanzamtes. Auch wenn Rechnungen geschrieben werden wird überprüft, ob auf diese Steuernummer eine Steuererklärung gemacht wird oder diese nur eine „Karteileiche“ ist. Diese Person sollte mal an diese „Agentur“ die Frage stellen, woher das wie auch immer geartete Geld kommt was sie zahlt und woher und wie der Abrechnungsmodus ist.
Was den „Kauderwelsch“ angeht, es gibt eine ganz einfache Definition für Selbständigket, ein „echter“ Selbständiger muss für alle Abgaben und deren Finanzierung (Steuer, Kranken/Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung entfällt, da ein Selbständiger kein Arbetslosengeld bekommt!) selbst sorgen, er kann sich aber seine Auftraggeber/Geschäftspartner auswählen. Wer letzters nicht kann ist scheinselbständig.
Bei dieser fiktiven Person könnte es sich aber auch um Schwarzabeit handeln, und dann ist das kein Problem der „Promotion-Agentur“.
UND: In dem Moment, wenn diese fiktive Person eine Selbständigkeit beim Gewerbeamt anmeldet, fällt sie aus dem sozialen Netz, sprich, wenn diese „Selbständigkeit“ den Bach runter geht, gibt es nur noch Hartz 4 oder schlimmeres.Schreibe eine Antwort … (mind. 80 Zeichen)_
Rein hypothetisch betrachtet wären es mehrere Agenturen. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es dann keine Scheinselbständigkeit, wenn die Person (egal, ob männlich oder weiblich) sich die Agenturen und Tätigkeiten selbst aussuchen kann(?)