Ausbildungsvergütung

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Die Ausbildung zum Industriekaufmann wurde um 1 Jahr „verkürzt“.
Bekommt ein Auszubildender im ersten Lehrjahr die Vergütung, die einem erst im 1. Lehrjahr zur Verfügung steht oder wird er schon nach dem Tarif des 2. Lehrjahrs bezahlt. Und wie ist die Handhabung im 2 Lehrjahr? Steht dem Azubi nun das Geld für das 3. Lehrjahr zu oder kann er auch nach dem Tarif des 2. Lehrjahrs bezahlt werden?

Gesetzliche oder sonstige Hintergründe könnte ich gut gebrauchen.

Vielen Dank für eure Antworten

Heinz

Hallo Heinz,

Die Ausbildung zum Industriekaufmann wurde um 1 Jahr
„verkürzt“.
Bekommt ein Auszubildender im ersten Lehrjahr die Vergütung,
die einem erst im 1. Lehrjahr zur Verfügung steht oder wird er
schon nach dem Tarif des 2. Lehrjahrs bezahlt. Und wie ist die
Handhabung im 2 Lehrjahr? Steht dem Azubi nun das Geld für das
3. Lehrjahr zu oder kann er auch nach dem Tarif des 2.
Lehrjahrs bezahlt werden?

mit §§ kann ich dir leider nicht dienen. Aber bei uns in der Ausbildung (Kauffrau für Bürokommunikation - von 3 auf 2 Jahre verkürzt) war es so, dass wir im 1. Lehrjahr auch nur das Gehalt vom 1. Lehrjahr bekommen haben. Ebenso im 2.

Hintergrund der mir einfach nur logisch erscheint ist natürlich. Nur weil ich verkürze weiß ich ja am Anfang nicht mehr als die Azubis, die vielleicht vom Schulabschluss her nicht so einfach verkürzen können. Also wäre es unfair denen ggü., wenn ich mit dem gleichen Ausbildungsstand mehr verdienen würde. Zum anderen ist man mit seiner Ausbildung früher fertig und bekommt ja früher volles Gehalt…

Gruß
Carmen

Hallo Heinz,

mit §§ kann ich dir leider nicht dienen. Aber bei uns in der
Ausbildung (Kauffrau für Bürokommunikation - von 3 auf 2 Jahre
verkürzt) war es so, dass wir im 1. Lehrjahr auch nur das
Gehalt vom 1. Lehrjahr bekommen haben. Ebenso im 2.

Also mit § kann ich auch nicht dienen.

Hintergrund der mir einfach nur logisch erscheint ist
natürlich. Nur weil ich verkürze weiß ich ja am Anfang nicht
mehr als die Azubis, die vielleicht vom Schulabschluss her
nicht so einfach verkürzen können. Also wäre es unfair denen
ggü., wenn ich mit dem gleichen Ausbildungsstand mehr
verdienen würde. Zum anderen ist man mit seiner Ausbildung
früher fertig und bekommt ja früher volles Gehalt…

Ich glaube, dass es unter Umständen doch direkt die AVG vom 2. Lehrjahr gibt.
Hat jemand z.B. die Höhere Handelsschule, die FOS Wirtschaft oder gar das Wirtschaftsgymnasium besucht, wird ihm dieses als 1. Lehrjahr angerechnet.
Demnach wird die Ausbildung an sich nicht verkürzt und somit steht einem direkt die AVG vom 2. Lehrjahr zu!

Schönen Gruß
Jürgen