Ausbildungsvergütung reicht nicht zum leben!

Hallo,

Habe ich sept meine ausbildung zur Bürokauffrau angefangen. Verdiene dort netto 390€. Ich habe eine kleine Tochter und das wird echt knapp.
BAB bekomme ich nicht weil mein vater selbstständig ist. Wohngeld bekomm ich nicht weil ich noch zuhause wohn.
Weiß jemand ob es trotzdem irgendeine Möglichkeit gibt irgendwelche zuschüsse zu bekommen?

Liebe Grüße

Mona

???

Es tut mir leid, aber für diese Frage bin ich nicht der richtige Experte.

Viel Glück dennoch!
Jan Erik Meyer

Hallo Mona,
die Ausbildungsvergütung ist nicht zum leben gedacht, sondern dazu da, damit Du Dir die Lehrnmittel besorgen kannst. Ansonsten sind Deine Eltern für Dich zuständig, bis zum Abschluss der Ersten Berufsausbildung.
Somit hast Du keinen Anspruch auf Leistungen des Staates.
Allenfalls kannst Du den Vater Deiner Tochter auf Unterhalt für Dich und das Kind verklagen.

Schöne Grüße

Wie siehts denn aus, bekommst du denn nicht noch Kindergeld für deine Tocher? und Wohngeldzuschuss?

Leider kenne ich mich da auch nicht so gut aus, aber das Ausbildungsgehalt ist ja leider wirklich nicht viel. Ich wünsche dir alles gute!

Frag mal bei der Arbeitsagentur nach

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Frage mal beim Amt nach.

sorry, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Alles Gute

Hallo Mona,

wenn es Deine erste Ausbildung ist, sind grundsätzlich erst einmal Deine Eltern verpflichtet, Dich finanziell zu unterstützen.

BAB bekomme ich nicht weil mein vater selbstständig ist.

Dein Antrag ist vermutlich abgelehnt worden, weil Du noch bei Deinen Eltern wohnst. BAB richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung und nach dem Einkommen der Eltern. Ob Deine Eltern Arbeitnehmer sind oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, spielt keine Rolle.

Weiß jemand ob es trotzdem irgendeine Möglichkeit gibt
irgendwelche zuschüsse zu bekommen?

Finanzielle Unterstützung vom Staat wirst Du nicht bekommen. Wenn das Geld wirklich nicht reicht, kannst Du Dich mal bei einer Bank nach einem Bildungskredit erkundigen. Diesen musst Du aber irgendwann mit Zinsen zurückzahlen.

Du solltest auch einmal vom Jugendamt prüfen lassen, ob Dir und/oder Deiner Tochter Unterhalt vom Vater des Kindes zusteht.

Grüße
Jeanine

Es tut mir leid, aber dazu habe ich leider keine Info.

Hallo Mona,

Jeanine hat eigentlich bereits alles Wesentliche geschrieben. Du könntest noch mit Deinen Eltern reden, ob sie Dir das Kindergeld - falls Du noch keine 25 Jahre alt bist - für Dich überlassen, dazu bekommst Du noch Kindergeld für Deine Tochter und ggfs. auch Unterhalt vom Kindsvater. Damit solltest Du eigentlich „über die Runden“ kommen.
Viel Erfolg wünscht
Hanne

Bin in dem fall überfragt. Bitte für genaue hinweise sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen oder beim Betriebsrat. Zuständig für die Jugend der IG Metall ist Bianka Berlin Mail. [email protected]