Hallo, wenn ein Azubi die Gesellenprüfung nicht bestanden hat, ist der Betrieb verpflichtet das Ausbildungsverhältnis zu verlängern, oder kann er das ablehnen?
Ich sage mal für den Normalfall ist die Ausbildung erst beendet wenn die Prüfung bestanden ist.
Gibt es aber schon lange die absicht sich zu trennen und ist es eigentlich klar das man geht muß man ja nicht darauf bestehen.
eine erneute Anmeldung zur Prüfung geht auch ohne Betrieb.
Die Handelskammer hilft auf jeden Fall bei dieser Situation.
ich hoffe ich konnte helfen, liebe grüße aus dem Norden Stefan
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Und was ist wenn der Azubi will aber der Betrieb nicht? Darf der die Verlängerung ablehnen?
Liebe Grüße auch aus dem Norden Mizugufe
hallo Mizugufe
na ich weiß ja nicht ob man durch das erzwingen der Verlängerung dem Azubi etwas gutes tut, wenn der betrieb sich sowieso von ihm trennen will.
Dann lieber einen anderen Betrieb suchen und sich zur nächsten Prüfung anmelden.
ev. gibt es ja auch die möglichkeit in einem anderen Bundesland schon früher die Prüfung nachzuholen.
liebe grüße Stefan
und aus sicht des betriebes ? muß er ?
lg mizogufe
und aus sicht des betriebes ? muß er ?
lg mizogufe
da würde ich dann doch mal bei der Handelskammer anrufen, vieleicht können auch die lehrer in der Berufsschule genauere Auskunft geben.
den die Handelskammer muß ja sowieso mit ins Boot.
liebe grüße Stefan