Ausbildungsverkürzung in beruflicher Reha

guten morgen,

ich habe eine dringende frage:

ich habe über eine berufliche Reha eine kooperative Ausbildung begonnen.
Nach §8 Berufsbildungsgesetz kann ich um 1,5 jahre verkürzen. (1 jahr weil über 21 und 0,5 jahre wegen mittlerer reife).

jetzt sagt aber der bildungsträger dass nur 0,5 jahre möglich sind. ohne konkrete begründung.

Hat jemand eine Idee? ich schreib nur einsen in der berufsschule und komm mir verarscht vor. Als würden die mir ein Jahr meines Lebens stehlen.

Ich muss dazu sagen dass ich davor schon mal chemielaborant gelernt hab (3 jahre, nicht abgeschlossen) und nun Bürokaufmann mache - was wirklich nicht schwer ist.

Am besten wären auch noch Gesetzesausschnitte die ich verwenden kann habe heute mittag eine Diskussion mit den verantwortlichen angesetzt und brauche noch etwas munition.

Danke schonmal :wink:

Hallo,

ich habe über eine berufliche Reha eine kooperative Ausbildung
begonnen.

Was ist kooperativ?

Nach §8 Berufsbildungsgesetz kann ich um 1,5 jahre verkürzen.

Falsch, guck § 8 hier http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html

(1 jahr weil über 21 und 0,5 jahre wegen mittlerer reife).

Mehrere Verkürzungstatbestände werden nicht addiert

jetzt sagt aber der bildungsträger dass nur 0,5 jahre möglich
sind.

Nicht der Bildungsträger entscheidet, sondern die IHK

Hat jemand eine Idee?

Lese http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/…

ich schreib nur einsen in der
berufsschule

Dies ist nur der eine Teil deiner Ausbildung, der andere ist der betriebliche Teil.

Am besten wären auch noch Gesetzesausschnitte die ich
verwenden kann

Guck BBiG, sie o.

Gruß
Otto

Hallo,

ich habe über eine berufliche Reha eine kooperative Ausbildung
begonnen.

Kannst Du das bitte näher erläutern? Wie sieht Dein Ausbidungsvertrag aus?

Nach §8 Berufsbildungsgesetz kann ich um 1,5 jahre verkürzen.
(1 jahr weil über 21 und 0,5 jahre wegen mittlerer reife).

Das lese ich dort nicht so.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html
Ich lese hier eher „gemeinsamer Antrag“ und „kann“. Und vom Lebensalter würde ich als Ausbilder auf keinen Fall eine Verkürzung abhängig machen.

jetzt sagt aber der bildungsträger dass nur 0,5 jahre möglich
sind. ohne konkrete begründung.

Diese Begründung wäre einzufordern. Aber bitte freundlich und ohne gleich mit der Faust auf den Tisch zu hauen, das bringt nämlich nix.

Außerdem wird hier immer so gerechnet, daß alle möglichen Zeiten zur Verkürzung der Berufsausbildung addiert und dann von der Gesamtausbildungszeit abgezogen werden. Es lässt sich bestimmt jetzt noch ein Beispiel konstruieren, das eine Asubildungszeit von 0 ergeben könnte.
Rechne doch mal anders. In welcher Zeit können Dir die nötigen Ausbildungsinhalte vermittelt werden? Das halte ich eher für einen Denkansatz.

Hat jemand eine Idee? ich schreib nur einsen in der
berufsschule und komm mir verarscht vor. Als würden die mir
ein Jahr meines Lebens stehlen.

Von der Sache her gibt es zwei Möglichkeiten der Verkürzung. Die eine wird zu Beginn der Berufsausbildung „gemacht“. Das ist die, von der Du hier schreibst.
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn die Leistungen entsprechend sind. Das kenne ich als ein halbes Jahr der Verkürzung. Oft wird hier das Zwischenprüfungsergebnnis angeschaut. Da wird aber dann „hinten“ an der Ausbildungszeit „abgeschnitten“.

Zu en Einsen in der Berufsschule hab ich eine Verständnisfrage. Wie lange bist Du schon in dem Ausbildungsverhältnis? Und vieviele Einser sind es? Schon Zwischenprüfung gehabt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Am besten wären auch noch Gesetzesausschnitte die ich
verwenden kann habe heute mittag eine Diskussion mit den
verantwortlichen angesetzt und brauche noch etwas munition.

„Munition“ benutzt Du vielleicht besser nicht. Hör die doch erstmal schalich die Argumente an. Und antworte dann genauso sachlich.
Daß Du die Diskussion „angesetzt“ hast, spricht möglicherweise für Dein großes Selbstbewustsein. Ich würde auch da erstmal „einen Gang zurückschalten“.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Eine Umschulung als geförderte Maßnahme ist Deine Ausbildung nicht?

Ich mache die Ausbildung über einen Bildungsträger. Sprich ein kooperationsbetrieb bildet mich aus, bezahlt werde ich von fördergeldern.

Von den fähigkeiten her würden mir 1,5 jahre reichen, ein anderer azubi hat die selben voraussetzungen und verkürzt auch auf 1,5 jahre. IHK hätte auch nichts einzuwenden.

Ich denke der bildungsträger will einfach länger geld für mich einstreichen etwas anderes spricht generell nicht dagegen.

Bei den noten handelt es sich um insgesamt 5 noten - den stoff kenne ich außer rechnungswesen noch aus meiner ersten ausbildung. und rechnungswesen fällt mir einfach da ich mathematisch recht begabt bin.

danke für die schnelle antwort :wink: