Ausbildungsverkürzung trotzdem nur Lohn vom ersten

Hallo,

Habe ein Problem. Habe letztes Jahr eine Ausbildung als Karosserie-und Fahrzeugbauer begonnen. Ich habe das Abitur und somit wurde die Ausbildung im Vorfeld um 1 Jahr verkürzt. Von der Lohnzahlung wurde aber nichts vereinbart. Ich habe nun 2einhalb statt 3einhalb Jahre Ausbildung und fragte meine Chefin ob ich nun den Lohn vom ersten oder den Lohn vom zweiten bekommen würde. Sie antwortete: 10 Monate das 1., 10 Monate das 2. und 10 Monate das 3. …
Nur wurde das

  1. nicht im Ausbildungsvertrag vereinbart+
    und
  2. bekomme ich dann den Lohn vom 4. gar nicht.

Meine Fragen:
Ist das rechtlich überhaupt ok wenn es vorher nicht im Ausbildungsvertrag geregelt wurde? Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage auf die ich mich beziehen kann weil ich das nicht ok finde?
Und habe ich dann schließlich eine Chance das nicht bezahlte Geld im Nachhinein einzufordern?

Würde mich echt freuen wenn sich jemand damit auskennen würde.

MFG danke für jede Antwort.

Hallo,

Ist das rechtlich überhaupt ok wenn es vorher nicht im
Ausbildungsvertrag geregelt wurde? Gibt es da irgendeine
rechtliche Grundlage auf die ich mich beziehen kann weil ich
das nicht ok finde?

ob e rechtlich oK ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Bei uns in der Firma wird es so gehandhabt, steigt ein Azubi im zweiten Lehrjahr ein, bekommt er auch den Lohn des 2.Lj.

Ich weiß dass es auch genaue Vorschriften bei der IHK dazu gibt und dort muss das Lehrverhältnis ja eingetragen werden. Notfalls kannst du dort einmal nachfragen, wie die rechtliche Lage aussieht.

Viel Erfolg
Deel