Ausbildungsversicherung für Kind/Nichte/Enkel

Hallo an alle,

eine Frage. Welche Gesellschaft bietet eine fondsgebunde oder klassische Ausbildungsversicherung (in Form einer Rentenversicherung) für Enkel/Nichte/Kind etc. an?

Mir sind bislang nur folgende Gesellschaften bekannt:
1.) LV1871 mit Tarif Primus
2.) Aspecta mit Tarif Einstein-Invest-Junior

Beide Versicherer zahlen die Beiträge weiter, wenn der Versicherungsnehmer während der Aufschubphase versterben sollte. Mindesttodesfallsumme 60% (bei Aspecta)!

Ich möchte für meinen künftigen Neffen (Geburt Feb. 08) gerne eine derartige Versicherung machen. Jedoch sollte folgendes beachtet werden:

  • Mein Neffe sollte mit 20 Jahren selber entscheiden können, ob er den Vertrag übernimmt und bis zur Rente noch weiter Beiträge einzahlt (dann habe ich ihn einen Grundstein für seine Rente gelegt)
  • Er mit 20 die Versicherung beitragsfrei weiterlaufen lassen könnte (wenn er das Geld zu dem Zeitpunkt nicht braucht)
  • Er sich mit 20 die Versicherung auszahlen lassen könnte.

Das wichtigste ist auf jeden Fall, dass er mit 20 die Versicherungsnehmer-Eigenschaft übernehmen kann.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Veronika

Hi Veronika,

ich stelle mir vor, dass diese Vertragsform jeder Versicherer anbietet, der LV/Rentenversicherungen zeichnet.

Gruß keki

Hallo Keki,

nein ich denke nicht, denn die „normalen“ LV/Rentenversicherungen bieten ja keine Beitragsfortzahlung bei Tod des VN an! Wenn der VN stirbt, dann ist doch der Vertrag erloschen, oder?

Veronika

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nein ich denke nicht, denn die „normalen“
LV/Rentenversicherungen bieten ja keine Beitragsfortzahlung
bei Tod des VN an! Wenn der VN stirbt, dann ist doch der
Vertrag erloschen, oder?

Ich glaube, da geht bei Dir einiges durcheinander. Wenn der Enkel den Vertrag mit 20 jahren übernehmen und bis zu seiner Rente weiterführen soll, ist die Ausbildungsversicherung nicht das Richtige. Wie wäre es mit einer Rentenvesicherung gegen Einmalbeitrag oder mit abgekürzter Beitragszahlung ?

Ich glaube, da geht bei Dir einiges durcheinander. Wenn der
Enkel den Vertrag mit 20 jahren übernehmen und bis zu seiner
Rente weiterführen soll, ist die Ausbildungsversicherung nicht
das Richtige. Wie wäre es mit einer Rentenvesicherung gegen
Einmalbeitrag oder mit abgekürzter Beitragszahlung ?

Hallo Nordlicht,

Einmalbeitrag geht auf keinen Fall und eine abgekürzte Beitragszahlungsdauern würde ich ja sowieso machen bis zum 20. Geburtstag! Es geht mir nur darum, NICHT eine normale Rentenversicherung zu haben, sondern eben eine Versicherung, bei der die Beiträge weiterbezahlt werden, wenn ich in der Aufschubphase versterben würde. Bieten denn sowas nur die Aspecta und die LV1871 an?

Liebe Grüße

Veronika

Was mich wundert, Du arbeitest bei einem Makler und erkundigst Dich im Forum nach engl. LV’s, nach „Ausbildungsversicherung“ usw. Habt Ihr keine Software oder nutzt Du das Forum als Software?

Hallo,
Die B.B.V. hat ein Produkt das Sie suchen, es werden alle von Ihnen gestellten Anforderungen erfüllt.

MFG

Bernhard

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Guten Tag Veronika,
sie verübeln mir kein offenes Wort ?
Was Sie da suchen, scheint mir - falls es das wirklich gibt -
ein Produkt zu sein, dass mit Ausnahme der Gesellschaft, die es anbietet, für keinen weiteren Beteiligten einen wirklichen Vorteil bietet.
Die Beitragszahlung soll bis zum Alter 20 gesichert sein.
Das ist nachvollziehbar und eine herkömmliche Ausbildungsversicherung
bietet das. Die Beitragsfreistellung mit 20 soll gewährleistet sein.
Auch das geht bei jeder aufgeschobenen RV. Aber fragen Sie besser nicht danach, was bei 45 Jahren Beitragsfreistellung für ein
Rentenkapital am Ende zur Verfügung steht.Auch die Übertragung der
Versicherungsnehmereigenschaft zu jedem Zeitpunkt ist kein Problem
an sich. Jede Rentenpolice bietet das.
Das Problem bei Ihren guten Absichten liegt darin, dass Sie einen
ungeborenen Erdenbürger in ein starres Schema einbringen wollen,
welches Flexibilität (Übertragung VN-Eigenschaft, Beitragsfreistellung) aus heutiger Sicht mit Steuernachteilen und
Renditeabschlägen bestraft. Und wenn Ihr ungeborener Neffe sich mit
20 dafür entscheidet, den vorhandenen Kapitalstock aus einer Rentenversicherung für einen fahrbaren Untersatz oder Reisen auf den Kopf zu hauen, dann fragen Sie besser auch nicht nach der Realverzinsung Ihrer zwanzigjährigen Bemühungen.
Ein Sparbuch mit sittenwidrigen 0,5 % wäre dann vielleicht die bessere
Wahl gewesen.
Haben Sie schon einmal über eine Unfallversicherung nachgedacht, die die Tante übernimmt oder einen Bausparvertrag, den Sie bei respektabler Verzinsung zum 18. Geburtstag überreichen ?
Der ist zwar auch nicht vor einer Blitzverwertung durch den Neffen
geschützt, übertrifft die Realverzinsung einer RV, die nach zwanzig
Jahren in die Tonne gehauen wird, aber um Längen.
Gruß
Günther

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