Ausbildungsversicherung+Todesfall

Hallo,
angenommen ein Verstorbener hat für eine dritte Person eine Aus-bzw. Lebensversicherung abgeschlossen und diese als Begünstigte benannt. Fällt diese Versicherung in die gesammte Erbmasse sodass auch andere Erben etwas davon bekommen?
Vielen Dank für die Diskussionen.
Gruß

Hallo Günther,

Versicherungen dieser Art fallen nicht in die Erbmasse und es fällt auch dafür keine Erbschaftssteuer an.

Selbst wenn es ein Testament gibt, dass ein anderer, als der in der Versicherung eingetragene Bezugsberechtigte, der Alleinerbe ist, richtet sich die Versicherung nur nach dem, was bei ihr eingetragen ist.

Ist kein Begünstigter eingetragen, dann kann die Versicherung in die Erbmasse fallen.

Tipp: Exehepartner usw. also bei alten Versicherungen austragen lassen.

Gruß
Ingrid

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