Ausbildungsvertrag, 6 Monate Probezeit Klausel

Hallo, nun ist es soweit. Ich habe mein Ausbildungsvertrag vor mir liegen. Jedoch habe ich einige Fragen dazu.

1.Dauer: Meine Probezeit beträgt 6 Monate. Wobei doch eigentlich nur 4 Monate zulässig sind, oder? Sind die anderen beiden Monate dann unwirksam, auch wenn ich unterschreibe?

2.Unwirksam/Wirksam Klausel: " Sollte eine Bestimmung dieses Ausbildungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestandteile dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestandteile durch diejenigen wirksamen Bestandteile zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestandteilen verfolgten Zwecke am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass dieser Ausbildungsvertrag unwirksam werden sollte."

Im Übrigen gelten die gesetzes Vorschrifte

Kann mir einer die Klausel erklären und zu 1 was sagen? Danke!

Hallo,

http://www.einblick.dgb.de/urteile/2008/10/urteil03…

Gruß,
Woody

Vielen Dank für die Antwort. Aber ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Urteil um ein „normales“ Arbeitsverhältniss händelt und nicht um die Ausbildung. Eine Ausbildung hat doch in diesem Fall ein Sonderrecht,oder?

Vielen Dank für die Antwort. Aber ich gehe mal davon aus, dass
es sich bei dem Urteil um ein „normales“ Arbeitsverhältniss
händelt und nicht um die Ausbildung. Eine Ausbildung hat doch
in diesem Fall ein Sonderrecht,oder?

Du hast Recht, es sind 4 Monate:
http://www.ihk-wiesbaden.de/index.php?id=2543