Hallo Experten,
hab schon gegoogelt und auch paar Anworten gefunden.
Ergebnis:
Es ist kein Problem ein Ausbildungsvertrag zu kündigen vor Ausbildungsbeginn.
Hab aber noch eine Frage und zwar möchte ich gern wissen, ob man den Betrieb, zu welchen man lieber will, bescheid sagen muss, dass man einen Vertag bereits unterschrieben hat ,aber diesen Vertrag kündige werde.
Oder könnte ich einen 2 Ausbildungsvertrag unterschreiben und verschweigen, dass ich bereits einen unterschrieben habe und dann gleich am nächsten Tag den 1.Ausbildungsvertrag kündigen?
Hallo!
Ggfs. steht auch im Ausbildungsvertrag was dazu, nämlich dass eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung eben nicht möglich ist.
Gruß
Jogi
Hallo,
Ggfs. steht auch im Ausbildungsvertrag was dazu, nämlich dass
eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung eben nicht möglich
ist.
Und was würde das bringen? Dann kündigt man eben am ersten Tag (Probezeit!) morgens um acht und ist um halb neun an der neuen Ausbildungsstelle.
Gruß
Ggfs. steht auch im Ausbildungsvertrag was dazu, nämlich dass
eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung eben nicht möglich
ist.
Und was würde das bringen? Dann kündigt man eben am ersten Tag
(Probezeit!) morgens um acht und ist um halb neun an der neuen
Ausbildungsstelle.
Und wer bezahlt den Schadenersatz, Rechtsanwalt 1. Betriebes usw., welcher fordert, die Kündigungsfrist von meist 14 Tagen in der Probezeit einzuhalten? Bezahlst Du?
Ugh.
Und wer bezahlt den Schadenersatz, Rechtsanwalt 1. Betriebes
usw., welcher fordert, die Kündigungsfrist von meist 14 Tagen
in der Probezeit einzuhalten? Bezahlst Du?
Na, die Begründung für eine Schadenersatzforderung von einem Azubi, der in der Probezeit künderitzt, würde mich schon interessieren.
Aga,
CBB
Guten Morgen
Zitat aus dem BBiG:
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das heißt doch:
Ein Azubi kann also in der Probezeit jederzeit und sofort kündigen. Alle anderen Vereinbarungen wie „14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit“ verstoßen daher gegen geltendes recht und sind damit, m.E, unwirksam.
Oder versteh ich das falsch?
Gruß Tina
Zitat aus dem BBiG:
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das heißt doch:
Ein Azubi kann also in der Probezeit jederzeit und sofort
kündigen. Alle anderen Vereinbarungen wie „14 Tage
Kündigungsfrist in der Probezeit“ verstoßen daher gegen
geltendes recht und sind damit, m.E, unwirksam.
Oder versteh ich das falsch?
Ganz ehrlich: Da bin ich überfragt.
Ich weiß nur, daß gestimte gesetzliche Bestimmungen mittels individuellem Vertrag ausgehebelt werden. Das gilt nach meiner Meinung auch für Kündigungsfristen, sofern die individuelle Vereinbarung den Arbeitnehmer nicht schlechter als das Gesetz stellt.
Gruß Tina
Gruß
Erdbeerzunge
Und wer bezahlt den Schadenersatz, Rechtsanwalt 1. Betriebes
usw., welcher fordert, die Kündigungsfrist von meist 14 Tagen
in der Probezeit einzuhalten? Bezahlst Du?
Na, die Begründung für eine Schadenersatzforderung von einem
Azubi, der in der Probezeit künderitzt, würde mich schon
interessieren.
Z.B. die Kosten für die schneller als geplante Suche des neuen Azubis, falls der Azubi Kündigungsfristen verletzt, im Gegensatz zur fristgemäßen Kündigung? Es soll Betriebe geben, in denen auch Azubis von Beginn an in betriebliche Prozesse eingebunden werden.
Ganz ehrlich: Da bin ich überfragt.
Ich weiß nur, daß gestimte gesetzliche Bestimmungen mittels
individuellem Vertrag ausgehebelt werden. Das gilt nach meiner
Meinung auch für Kündigungsfristen, sofern die individuelle
Vereinbarung den Arbeitnehmer nicht schlechter als das Gesetz
stellt.
Hi,
das klingt soweit ganz logisch.
Aber für einen Azubi von 16 Jahren der sich schon nicht zwischen Petra und Uschi entscheiden kann, wäre es doch ein Nachteil, wenn er in der Probezeit feststellt, dass er den Job doof findet, aber sofortzu einer anderen Stelle wechseln könnte.
Aber wie gesagt, das weiß ich halt auch nicht!
Gruß Tina
Ugh.
falls der Azubi Kündigungsfristen verletzt
Was er ja definitionsgemäß nicht tut, da die Probezeit unabdingbarer Bestandteil eines Ausbildungsverhältnisses nach dem BBiG ist und innerhalb dieser wiederum der entsprehende Passus greift.
Aga,
CBB