Ausbildungsvertrag und Sozialversicherung

Hallo Leute,

ich hoffe ich bin hier richtig, hatte es schon unter ‚Steuern‘ probiert, war aber wohl falsch. Ich hoffe nun hier eine Antwort zu
bekommen.

Nehmen wir an jemand hat mit seinem Chef einen Ausbildungsvertrag
geschlossen, es geht dabei um ca. 30000€. Die Hälfte davon ist für
Kursgebühren, die andere Hälfte für Freistellung bei voller
Gehaltsfortzahlung.

Derjenige kündigt zum Ende der Weiterbildung und muss daher lt.
Vertrag den vollen Betrag zurückzahlen.
Derjenige möchte möglichst viel des Betrages aus dem laufenden Gehalt
zurückzahlen. Muss er dann darauf Sozialversicherung abführen? Kann
er nicht eine Forderung des Chefs gegen die Gehaltsschuld des Chefs
aufrechnen?
Könnte er nicht zumindest den Teil der Gehaltsfortzahlung im
Nachhinein als unbezahlten Urlaub nehmen, womit keine
Sozialversicherung anfallen würde? Zahlt er den Betrag aus dem Netto zurück, so ist er ja schlechter gestellt gegenüber jemandem, der unbezahlten Urlaub nimmt, oder?

Vielen Dank im Voraus
Gruss
Steffen

Hallo

Dazu müßte man erst mal den Vertrag im Wortlaut kennen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort. Der Vertrag regelt ja nur das Verhältnis AG zu AN. Es geht mir eigentlich mehr um die Ansprüche von Vater Staat, ist in einem solchen Sozialversicherung abzuführen?

Gruss
Steffen

Hallo,
ich bin der Auffassung dass eine Rückzahlung aus dem Netto-Gehalt
erfolgt. Durch die Zahlung des Arbeitgebers entstand für die erhaltenen Beträge bereits Sozialversicherungspflicht (???!!!) -
demzufolge kann nun keine erneute Sozialversicherungspflicht anfallen.
Sollten für die Arbeitgeberleistung keine Sozialversicherungsbeiträge
angefallen sein (Zahlung Brutto für Netto) gilt das Gleiche wobei
anzumerken wäre, das dies doch verwunderlich wäre.
Gruss
Czauderna