Hallo Leute,
ich hoffe ich bin hier richtig, hatte es schon unter ‚Steuern‘ probiert, war aber wohl falsch. Ich hoffe nun hier eine Antwort zu
bekommen.
Nehmen wir an jemand hat mit seinem Chef einen Ausbildungsvertrag
geschlossen, es geht dabei um ca. 30000€. Die Hälfte davon ist für
Kursgebühren, die andere Hälfte für Freistellung bei voller
Gehaltsfortzahlung.
Derjenige kündigt zum Ende der Weiterbildung und muss daher lt.
Vertrag den vollen Betrag zurückzahlen.
Derjenige möchte möglichst viel des Betrages aus dem laufenden Gehalt
zurückzahlen. Muss er dann darauf Sozialversicherung abführen? Kann
er nicht eine Forderung des Chefs gegen die Gehaltsschuld des Chefs
aufrechnen?
Könnte er nicht zumindest den Teil der Gehaltsfortzahlung im
Nachhinein als unbezahlten Urlaub nehmen, womit keine
Sozialversicherung anfallen würde? Zahlt er den Betrag aus dem Netto zurück, so ist er ja schlechter gestellt gegenüber jemandem, der unbezahlten Urlaub nimmt, oder?
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Steffen