Ausbildungsvertrag verloren? Woher eine Kopie?

Hallo allerseits!

Ich habe vor einiger Zeit meine Ausbildung dual im Zusammenhang mit einem Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich bin seit Anfang des Jahres nicht mehr für meinen damaligen Arbeitgeber tätig, da er den Betrieb geschlossen hat. Nun kommt er auf mich zu und möchte mit mir besprechen, wie und wann ich die Kosten für das Studium zurückzahlen möchte… Eine solche Absprache hat es nie gegeben und es handelt sich hierbei immerhin um mehrere tausend Euro. Lange Rede kurzer Sinn: Ich möchte im Ausbildungsvertrag nachschauen, ob dort etwas in dieser Hinsicht geregelt wurde, dass ich evtl. übersehen habe. Der Vertrag ist allerdings nach einem Umzug nicht mehr auffindbar und ich kann nicht meinen alten Arbeitgeber fragen, ohne eine Manipulation des Vertrags befürchten zu müssen. Gibt es alternative Möglichkeiten? Ist der Vertrag ggf. bei der IHK hinterlegt?

Danke im Voraus!

Hallo Primate83,

also aus meiner Situation (ich werde in einem Monat ein duales Studium aufnehmen) weiß ich, dass der Ausbildungsvertrag auch der Hochschule vorgelegt wurde als Nachweis, dass ich in der Firma angestellt sein werde (es handelt sich um die DHBW, die ja nur duale Studenten aufnimmt).

Würde an deiner Stelle mal in der Verwaltung der Uni/FH nachfragen.

Grüße :smile:
JuliusG

Hallo,

Ich
bin seit Anfang des Jahres nicht mehr für meinen damaligen
Arbeitgeber tätig, da er den Betrieb geschlossen hat. Nun
kommt er auf mich zu und möchte mit mir besprechen, wie und
wann ich die Kosten für das Studium zurückzahlen möchte…

Da würde ich mich mal schlau machen lassen ob die Kosten (sofern die Rückzahlung vereinbart war) nach Schließung des Betriebs überhaupt noch gefordert werden können. Der Vertrag war ja wahrscheinlich mit dem Betrieb und nicht mit dem Inhaber des Betriebs (Person) geschlossen…

Grüße,
Tinchen

Hallo,

warum nicht erstmal verlangen, dass es einem nachgewiesen wird, dass man zur Rückzahlung verpflichtet war.

Theoretisch ist zunächst der ehemalige Arbeitgeber in der Beweispflicht. Um es nachzuweisen, muss er den Arbeitsvertrag vorzeigen.

Und schon dürfte man ihn haben. Und dann kann man weitersehen, ob überhaupt diesbezüglich etwas vereinbart war und ob es überhaupt zulässig ist.

Mir ist zumindest keine Stelle außer dem Arbeitgeber bekannt, die einen Arbeitsvertrag aufbewahren muss.

LG
S_E

Hallo,

vllt. solltest du mal bei der Industrie-und Handelskammer nachfragen. Wenn die Ausbildung noch nicht so lange her ist, sollten vllt. noch Unterlagen bei der IHK vorliegen.
Wenn ich mich recht entsinne, werden drei Exemplare des Ausbildungsvertrages angefertigt. Einer für den AG, den Azubi und die IHK.

LG
Harleybiene