Ich habe ein Problem… Am 19.05.10 habe ich ein Bewerbungsgespräch gehabt worauf ich 2 Tage später eine mündliche Zusage (per Telefon) bekam. Der Arbeitgeber meinte, es würde ein paar Tage dauern bis er den Arbeitsvertrag aufgesetzt hätte, er würde sich bei mir melden. Jedoch habe ich bis heute nichts mehr von ihm gehört und auch nichts schriftlich zugeschickt bekommen.
Jetzt meine Frage, soll ich mich nochmals melden obwohl er gesagt hat dass er sich melden würde, oder soll ich erst noch ein paar Tage warten? Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in der ein Vertrag zugeschickt werden muss? Oder muss ich vllt sogar Angst haben, dass er zurück tritt weil er jemanden besseren gefunden hat? (Von solchen Fällen habe ich schon gelesen)
Jetzt meine Frage, soll ich mich nochmals melden obwohl er
gesagt hat dass er sich melden würde, oder soll ich erst noch
ein paar Tage warten?
Der Arbeitgeber hat gesagt, es dauert „ein paar Tage“. Nach jetzt 4 Wochen sind „ein paar Tage“ auf jeden Fall verstrichen. Nun mußt du aber auch wissen, woran du bist. Deshalb würde ich schon sagen - frag nochmal nach. Nach so einer Zeit würde mir das als Arbeitgeber auf jeden Fall angemessen sein.
Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in
der ein Vertrag zugeschickt werden muss?
Ist mir nicht bekannt.
Oder muss ich vllt
sogar Angst haben, dass er zurück tritt weil er jemanden
besseren gefunden hat? (Von solchen Fällen habe ich schon
gelesen)
Sowas kann immer passieren. Auch nach Beginn der Ausbildung. Schließlich gibt es eine Probezeit, in der beide Seiten problemlos kündigen können. Ein Arbeitgeber wird sich aber nicht die Mühe und Kosten machen, jemanden nur zum unverbindlichen Ausprobieren einzustellen. Wenn er zugesagt hat, wird er sich normalerweise auch daran halten. Das gehört sich einfach.
Viel Glück
Hans
Da dies keine Rechtsfrage war, sondern nur eine Meinung gefragt war, habe ich hier auch direkt geantwortet. Hoffentlich verstößt das in diesem Fall nicht gegen die Bedingungen.
Mündliche Verträge sind auch gültig, aber aus Beweisgründen
empfiehlt sich die schriftliche Variante.
Ausbildungsverträge müssen schriftlich festgehalten werden werden.
BBiG § 11 Vertragsniederschrift
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html
Nichtsdestodennoch (so liest es sich auch aus §11) ist ein mündlicher Vertrag natürlich gültig und bindend.
Dass die Verträge später schriftlich fixiert werden müssen,
ändert nichts an der tatsache, dass mündlich geschlossene
Ausbildungsverträge wirksam sind.
Dass die Verträge später schriftlich fixiert werden müssen,
ändert nichts an der tatsache, dass mündlich geschlossene
Ausbildungsverträge wirksam sind.
Und?
Das schrieb ich doch …?
Nichtsdestodennoch […] ist ein mündlicher Vertrag natürlich gültig und bindend.
Ich bezog mich v.a. auf diese Äußerung von M.L.
„aber aus Beweisgründen empfiehlt sich die schriftliche Variante.“
beim Ausbildungsvertrag empfiehlt sichs eben nicht nur, sondern ist ein MUSS.