Ausbildungsvertrag, wann nach mündlicher Zusage?

Hallo!!

Ich habe ein Problem… Am 19.05.10 habe ich ein Bewerbungsgespräch gehabt worauf ich 2 Tage später eine mündliche Zusage (per Telefon) bekam. Der Arbeitgeber meinte, es würde ein paar Tage dauern bis er den Arbeitsvertrag aufgesetzt hätte, er würde sich bei mir melden. Jedoch habe ich bis heute nichts mehr von ihm gehört und auch nichts schriftlich zugeschickt bekommen.

Jetzt meine Frage, soll ich mich nochmals melden obwohl er gesagt hat dass er sich melden würde, oder soll ich erst noch ein paar Tage warten? Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in der ein Vertrag zugeschickt werden muss? Oder muss ich vllt sogar Angst haben, dass er zurück tritt weil er jemanden besseren gefunden hat? (Von solchen Fällen habe ich schon gelesen)

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße, Yeany

Hallo

Jetzt meine Frage, soll ich mich nochmals melden obwohl er
gesagt hat dass er sich melden würde, oder soll ich erst noch
ein paar Tage warten?

Der Arbeitgeber hat gesagt, es dauert „ein paar Tage“. Nach jetzt 4 Wochen sind „ein paar Tage“ auf jeden Fall verstrichen. Nun mußt du aber auch wissen, woran du bist. Deshalb würde ich schon sagen - frag nochmal nach. Nach so einer Zeit würde mir das als Arbeitgeber auf jeden Fall angemessen sein.

Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in
der ein Vertrag zugeschickt werden muss?

Ist mir nicht bekannt.

Oder muss ich vllt
sogar Angst haben, dass er zurück tritt weil er jemanden
besseren gefunden hat? (Von solchen Fällen habe ich schon
gelesen)

Sowas kann immer passieren. Auch nach Beginn der Ausbildung. Schließlich gibt es eine Probezeit, in der beide Seiten problemlos kündigen können. Ein Arbeitgeber wird sich aber nicht die Mühe und Kosten machen, jemanden nur zum unverbindlichen Ausprobieren einzustellen. Wenn er zugesagt hat, wird er sich normalerweise auch daran halten. Das gehört sich einfach.

Viel Glück

Hans

Da dies keine Rechtsfrage war, sondern nur eine Meinung gefragt war, habe ich hier auch direkt geantwortet. Hoffentlich verstößt das in diesem Fall nicht gegen die Bedingungen.

Auch hallo

und auch nichts
schriftlich zugeschickt bekommen.

Mündliche Verträge sind auch gültig, aber aus Beweisgründen empfiehlt sich die schriftliche Variante.

soll ich mich nochmals melden

Das wäre wohl das Beste.

Oder muss ich vllt
sogar Angst haben, dass er zurück tritt weil er jemanden
besseren gefunden hat?

Das kann natürlich passieren (deswegen „schriftliche Variante“), aber idR sind Verträge einzuhalten.

mfg M.L.

Hallo

und auch nichts
schriftlich zugeschickt bekommen.

Mündliche Verträge sind auch gültig, aber aus Beweisgründen
empfiehlt sich die schriftliche Variante.

Ausbildungsverträge müssen schriftlich festgehalten werden werden.

BBiG § 11 Vertragsniederschrift
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen;

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html

Nichtsdestodennoch (so liest es sich auch aus §11) ist ein mündlicher Vertrag natürlich gültig und bindend.

Gruß
Wawi

Dass die Verträge später schriftlich fixiert werden müssen,
ändert nichts an der tatsache, dass mündlich geschlossene
Ausbildungsverträge wirksam sind.

Grußlos

Dass die Verträge später schriftlich fixiert werden müssen,
ändert nichts an der tatsache, dass mündlich geschlossene
Ausbildungsverträge wirksam sind.

Und?
Das schrieb ich doch …?

Nichtsdestodennoch […] ist ein mündlicher Vertrag natürlich gültig und bindend.

Ich bezog mich v.a. auf diese Äußerung von M.L.
„aber aus Beweisgründen empfiehlt sich die schriftliche Variante.“

beim Ausbildungsvertrag empfiehlt sichs eben nicht nur, sondern ist ein MUSS.

Immer noch ohne jeden Gruß

Entschuldigung,
dass da noch was drunter stand ,
hatte ich nicht gesehen.

Hallo,
ich würde mich auf jeden Fall melden - Sonst heißt es noch, dir wäre das ganze egal.
Heutzutage ist Eigeninitiative gefragt.
MfG
Uli