Ausbildungsweg teilweise nicht anerkannt

Die Frau eines Angestellten war im abgelaufenen Jahr Studentin und benutzte einen Teil der Zeit eine Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel. Diese setzten die beiden im Zuge der Steuererklärung an, was vom Finanzamt auch akzeptiert wurde.

Im Steuerbescheid wurde jedoch nicht die übrige Zeit anerkannt, in der die Frau mit dem Fahrrad die Ausbildungsstätte besuchte. Diese Wege setzten die beiden einfach mit je 0,30€/km an. Das Finanzamt gab im Steuerbescheid nicht an, wieso sie dies nicht akzeptierte, der Posten tauchte jedoch nicht auf. Sollte das Finanzamt nicht auch dies anerkennen müssen?

Werbungskosten sind Aufwendungen die nachgewiesen werden (können). Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann arbeitstäglich 1 einfache Strecke berücksichtigt werden. Mit 100%iger Anerkennung der Monatskarte sind alle Fahrten insoweit abgegolten (heißt ja nicht umsonst Monats karte).
Nun stellt sich für mich der Sachverhalt so dar: Arbeitnehmer möchte 100% Monatskarte + zusätzlich noch (sagen wir) 50% der Fahrten mit dem Rad anerkannt haben. Macht aber nach Adam Ries: 150 % - und da spielt kein Finanzamt mit.
Du könntest dich natürlich mit dem FA in Verbindung setzen und sagen dass du dann eben die Monatskarte (logischerweise) nur mit 50% angesetzt haben möchtest und die anderen 50 % Rad (das macht 100% und somit Sinn). Aber ich glaub nicht dass „man“ da wirklich eine Chance hat.