Ausbildungszeit = Beschäftigungszeit?

Hallo,

zählt die Ausbildungszeit mit zur Beschäftigungszeit wenn man nach der Ausbildung bei dem Arbeitgeber übernommen wird, bzw. ist die Ausbildungszeit ein Beschäftigungsverhältnis?

Hallo,

Rein rechlich gesehen ist Ausbildung mit der Schulischen Ausbildung gleichzusetzen. Die Arbeits-Beschäftigungszeit beginnt mit der Übernahme in ein Angestellten-Verhältnis.

Zum Berechnen der Firmen-Pension, oder vergleichabares allerdings zählt bei Übernahme in derselben Firma die Ausbildung als Firmenzugehörigkeit.

Gruß
Edgar

Worum geht es denn?
Hi!

Ich sehe das etwas anders als mein Vorposter!

Aber es sollte erst mal geklärt werden, weshalb die Frage gestellt wird…

Zur „leichten“ Lektüre:
http://lexetius.com/2003,2799

LG
Guido