Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe im Sommer 07 mein Abitur gemacht
und habe im Anschluss daran eine Ausbildung im 400 km entfernten
Stade begonnen. Meine Leistungen in der Berufsschule und auf Arbeit
sind sehr gut und meine Kollegen schätzen meine Arbeitsbereitschaft
und meine Arbeitsergebnisse.
Nun ist es so, dass ich die Chance nutzen möchte im Anschluß an meine
Ausbildung ein Studium zu machen und als weitern Votrteil um Zeit zu
gewinnen gerne meine Ausbildungszeit auf 2 und 1/2 Jahre verkürzen
möchte.
Ich habe mich bis jetzt noch nicht konkret festgelegt, was ich genau
nach meiner Ausbildung machen werde, aber trotzdem möchte ich die
Möglichkeit der Ausbildungszeitverkürzung nutzen.
Aufgrund dieser Tatsachen habe ich letztens meinen Arbeitgeber zu
diesem Thema angesprochen und ihn um seine Unterstützung gebeten.
Doch leider verlief daas Gespräch nicht positiv. Er verweigerte meine
Bitte der Verkürzung mit der Begründung, dass ich ja eh noch nichts
konkretes habe, was ich nach der Ausbildung machen wolle und er
angeblich grundsätzlich keine Ausbildungsverkürzung befürwortet.
Nun besteht desweiteren das Problem, dass tatsächlich nur wenig
Möglichkeiten bestehen direkt im Anschluss an die Ausbildung meinen
Bildungsweg fortzuführen. Das Wintersemester hat schon begonnen und
bis zum Sommersemester ist noch lange hin. Ich möchte die Gelegenheit
der verkürzten Ausbildungszeit aber vielleicht mit einem
Auslandsaufenthalt per Work & Travel oder ähnlichem sinnvoll nutzen.
Doch diese Alternative wäre für meinem Arbeitgeber erfahrungsgemäß
nicht aussagekräftig genug.
Nun ist die Frage welche Möglichkeiten ich habe um Ihn von der
Tatsache zu überzeugen, dass die Ausbildungszeitverkürzung für mich
und für Ihn sinnvoll ist und welche Druckmittel ich habe um eine
positive Resonanz zu erwirken.
Wie ist der rechtliche Stand in Sachen Ausbildungszeitverkürzung?
Kann der Arbeitgeber überhaupt mit solch vagen Formulierungen den
Antrag zur Verkürzung ablehnen? Was ist wenn ich ihm das Formular zur
Verkürzung einfach vorlege und er damit sich ja zumindest zu meinem
Fall äußern muss? Was ist, wenn er beim ausfüllen des Antrages mit
der fadenscheinigen Begründung kommt, dass es aufgrund der
betrieblichen Voraussetzungen nicht möglich ist die praktischen
Anforderungen der Abschlussprüfung innerhalb von 2 1/2 Jahren zu
vermitteln? Wie kann ich dagegen argumentieren? Welchen rechtlichen
Background habe ich?