Ausbildungszeugnis.. gut/schlecht ?

Hallo Freunde, ich habe vor kurzem meine Ausbildung zum Industriekaufmann beendet und werde nicht übernommen…

Ich kann mein Ausbildungszeugnis kaum einschätzen, könnte es bitte jemand durchlesen und mir ein Feedback geben ?

Wäre euch sehr verbunden!

Herr XY, geboren am , absolvierte in der Zeit vom bis
in unserem Hause eine Ausbildung zum Industriekaufmann mit der
Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement.

Herr XY wurde nach dem Ausbildungsplan in allen Fachabteilungen, welche die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsbildes vermitteln, ausgebildet.

Im einzelnen erhielt er in folgenden Abteilungen eine praktische Ausbildung :

Verkauf
Export
Import
Versand
Debitorenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung
Produktion
Logistik
Messe

Herr XY erledigte die anfallenden Aufgaben sowie Problemstellungen die nicht Bestandteil des normalen Ausbildungsplans sind, stets zu unserer vol lsten Zufriedenheit.

In den oben aufgeführten Fachabteilungen nutzte Herr XY die Gelegenheit, sich für ihr Berufsbild praktisch auszubilden, seine Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen.

Zur Ergänzung der praktischen Ausbildung besuchte Herr XY die Kaufmännische Berufsschule in XY.

Herr XY hat stets interessiert die ihm gebotenen Möglichkeiten wahrgenommen, sich gründl iche und umfassende Fachkenntnisse anzueignen.

Wir schätzten Herrn XY als einen sehr zuverlässigen und korrekten Auszubildenden.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets gewissenhaft, pünktlich und jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Wegen seines freundlichen Wesens und seines höflichen und hilfsbereiten Verhaltens war er bei den Vorgesetzten, den Mitarbeitern und seinen Mitauszubildenden anerkannt und geschätzt.

Herr XY schloss seine Ausbildung zum Industriekaufmann am erfolgreich vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer ab.

Ich danke vielmals

Auch hallo

Ich kann mein Ausbildungszeugnis kaum einschätzen,

FAQ:2027, obwohl für Azubis weniger strenge Massstäbe anzusetzen sind.

Zeitraum fehlt

Zeit*** vom bis ***

ihr ?

Gelegenheit, sich für ***ihr*** Berufsbild praktisch auszubilden,

Mit welchen Resultaten ?

Herr XY schloss seine Ausbildung zum Industriekaufmann am
erfolgreich vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und
Handelskammer ab.

Zum Trennungsgrund steht auch nichts, Schlussformel fehlt ebenso…

mfg M.L.

Hallo !

Abgesehen von den bemängelten Formalien ist das „ne glatte 1“.

Die Formulierung „stets zu unseren vollsten Zufriedenheit“ besagt dies.

„Volle Zufriedenheit“ wäre eine 2.

„Bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen…“ ist ne 4 und so weiter.

Klasse Zeugnis.

Viele Grüsse,

Markus

Abgesehen von den bemängelten Formalien ist das „ne glatte 1“.

Das würde man im Brett „Job & Karriere“ wohl etwas anders sehen (da wird die genannte FAQ gerne benutzt), aber warum lässt man den Zeugnisinhaber dann kommentarlos ziehen ?

mfg M.L.

Hallo,

bevor da noch mehr Unsinns-Antworten kommen (denn das ist definitiv kein „sehr gutes“ Zeugnis) *seufz*

Herr XY, geboren am , absolvierte in der Zeit vom bis
in unserem Hause eine Ausbildung zum Industriekaufmann mit der
Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement.

Ich nehme an, dass das ein „üblicher“ Zeitraum ist, also dass Du nicht 5 Jahre gebraucht hast, weil Du dauernd hast wiederholen müssen oder so :smile: Ferner nehme ich an, dass die Berufsbezeichnung so richtig ist (guck im Zweifelsfall lieber nochmal in Deinem Vertrag nach).

Herr XY wurde nach dem Ausbildungsplan in allen
Fachabteilungen, welche die Kenntnisse und Fertigkeiten des
Berufsbildes vermitteln, ausgebildet.

Okay.

Im einzelnen erhielt er in folgenden Abteilungen eine
praktische Ausbildung :

Verkauf
Export
Import
Versand
Debitorenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung
Produktion
Logistik
Messe

Und das ist mir zu wenig. Da müsste noch ein bisschen konkreter stehen, was man Dir dort so alles beigebracht hat. Also wat-weiss-ich denn: „Export: erstellen von Zollpapieren für die Lieferung unserer Nasenbohrer nach Timbuktu und den Export auf Mond, Mars und Venus“, „Produktion: Einblicke in die vollautomatisierte Fertigung unserer Nasenbohrer, Bestandteil war Programmieren mit SPS-Dingsda sowie der Versuchsdurchführung von der neuesten Nasenbohrergeneration“

Herr XY erledigte die anfallenden Aufgaben sowie
Problemstellungen die nicht Bestandteil des normalen
Ausbildungsplans sind, stets zu unserer vol lsten
Zufriedenheit.

Hmm, das mit dem „nicht Bestandteil“ find ich merkwürdig. Entweder kommt da keine Einschränkung „alle anfallenden Aufgaben“ oder es wird konkreter. „Da er so höllisch interessiert war und uns lauter wirklich durchdachte Fragen gestellt hat, haben wir ihm dann noch lauter weitere Sachen beigebracht, weil wir einfach Freude hatten, diesem motivierten Kerl was beizubringen.“

In den oben aufgeführten Fachabteilungen nutzte Herr XY die
Gelegenheit, sich für ihr Berufsbild praktisch auszubilden,
seine Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen.

Er nutzte die Gelegenheit - aber leider völlig erfolglos. Das heisst, er ist schon zu allen Fortbildungen gegangen, aber war hinterher genauso doof wie vorher.

Zur Ergänzung der praktischen Ausbildung besuchte Herr XY die
Kaufmännische Berufsschule in XY.

Muss das wirklich in ein Lehrlings-Zeugnis rein? *grübel*

Herr XY hat stets interessiert die ihm gebotenen Möglichkeiten
wahrgenommen, sich gründl iche und umfassende Fachkenntnisse
anzueignen.

Das ist das gleiche wie oben - war auf Fortbildungen hat aber nix genutzt.

Wir schätzten Herrn XY als einen sehr zuverlässigen und
korrekten Auszubildenden.

Hmm - und das ist alles, was man sagen mag? Nichts von wegen „interessiert“, „motiviert“, „erfolgreich“, „arbeitet zügig“, „lernt schnell und setzt super um“, „selbstständig“ oder so?

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets gewissenhaft,
pünktlich

Siehe oben - mehr können wir wirklich nicht sagen.

und jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt.

Und da ist die Falle, in die wohl mein Vorposter reingelatscht ist: im Gesamtzusammenhang ist dieser Satz der blanke Hohn.

Wegen seines freundlichen Wesens und seines höflichen und
hilfsbereiten Verhaltens war er bei den Vorgesetzten, den
Mitarbeitern und seinen Mitauszubildenden anerkannt und
geschätzt.

Mitarbeiter (also Untergebene) wird er wohl als Azubi eher keine gehabt haben. Gemeint sind Kollegen. Und zu seinem Verhalten gegenüber Kunden schweigen wir lieber mal höflich. Ganz davon abgesehen, dass das Verhalten nicht „stets“ hilfsbereit und höflich war…

Herr XY schloss seine Ausbildung zum Industriekaufmann am
erfolgreich vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und
Handelskammer ab.

Keine Gesamtnote?

Und jetzt kommt der Hammer: nix weiter? Kein Bedauern, dass man den Herrn leider nicht übernehmen kann? Keine besten Wünsche für die Zukunft? Kein Kommentar, dass das Arbeitsverhältnis mit dem heutigen Tag seiner Abschlussprüfung endet? Keine Unterschrift? Boah, das zeigt, dass man wirklich heilfroh ist, den Herrn loszuwerden.

*wink*

Petzi

Ugh.

Die Formulierung „stets zu unseren vollsten Zufriedenheit“
besagt dies.

„Volle Zufriedenheit“ wäre eine 2.

„Bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen…“
ist ne 4 und so weiter.

Quatsch mit Soße. Das sind die Standardformulierungen, die man an jeder Straßenecke nachlesen kann, und von denen immer mal wieder Leute der Meinung sind, diese allein gäben den Ausschlag über die erteilte „Note“.

Richtig ist, und das sollte man mal ausformuliert in die FAQ mit aufnehmen: Eine solche Formulierung ist, wenn der Gesamtzusammenhang dazu passt , als diese und jene Note zu werten. Nicht mehr und nicht weniger.

Nichts für ungut, aber mit Rat schlägen auf Niveau zwischen RTL II und Apothekenumschau-Schlagzeile hilft man einem Zeugnisempfänger nicht.

Aga,
CBB

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Ugh.

bevor da noch mehr Unsinns-Antworten kommen (denn das ist
definitiv kein „sehr gutes“ Zeugnis) *seufz*

Das sehe ich auch so; allerdings wäre meine Argumentation eine andere.

Herr XY wurde nach dem Ausbildungsplan in allen
Fachabteilungen, welche die Kenntnisse und Fertigkeiten des
Berufsbildes vermitteln, ausgebildet.

[…]

Und das ist mir zu wenig. Da müsste noch ein bisschen
konkreter stehen, was man Dir dort so alles beigebracht hat.

Das sehe ich ein wenig anders, denn der Ausbildungs(rahmen)plan beschreibt schon, welche Kenntnisse und Fertigkeiten das sind. Der Zeugnisaussteller setzt voraus, dass der Leser weiß, was das Berufsbild Industriekaufmann mit Dingsundbums beinhaltet - und das halte ich für legitim, denn sonst wird das Zeugnis extrem lang.

Also wat-weiss-ich denn: „Export: erstellen von Zollpapieren
für die Lieferung unserer Nasenbohrer nach Timbuktu und den
Export auf Mond, Mars und Venus“, „Produktion: Einblicke in
die vollautomatisierte Fertigung unserer Nasenbohrer,
Bestandteil war Programmieren mit SPS-Dingsda sowie der
Versuchsdurchführung von der neuesten Nasenbohrergeneration“

Wenn die entsprechenden Punkte nicht Bestandteil des Rahmenplans sind, dann ja. Sonst siehe oben.

Herr XY erledigte die anfallenden Aufgaben sowie
Problemstellungen die nicht Bestandteil des normalen
Ausbildungsplans sind, stets zu unserer vol lsten
Zufriedenheit.

Hmm, das mit dem „nicht Bestandteil“ find ich merkwürdig.

Ich auch. Vor allem, weil oben keine solchen Aufgaben aufgeführt sind! Das ist verklausuliert: „Was er lernen musste, haben wir ihm mit Mühe beigebogen; alles, was darüber hinausging, haben wir uns weise verkniffen - deswegen können wir ihm in der Beziehung auch nichts nachsagen“.

„Da er so höllisch interessiert war und uns lauter wirklich
durchdachte Fragen gestellt hat, haben wir ihm dann noch lauter
weitere Sachen beigebracht, weil wir einfach Freude hatten, diesem
motivierten Kerl was beizubringen.“

Hätten wir gern getan, aber es war nicht drin, siehe oben.

In den oben aufgeführten Fachabteilungen nutzte Herr XY die
Gelegenheit, sich für ihr Berufsbild praktisch auszubilden,
seine Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen.

Er nutzte die Gelegenheit - aber leider völlig erfolglos. Das
heisst, er ist schon zu allen Fortbildungen gegangen, aber war
hinterher genauso doof wie vorher.

Das würde ich bei einem Ausbildungszeugnis nicht ganz so kritisch aufnehmen - mal abgesehen von der plötzlichen und unerwarteten Geschlechtsumwandlung, die den Delinquenten sowieso dazu berechtigt, eine neue Zeugnisversion anzufordern.

Zur Ergänzung der praktischen Ausbildung besuchte Herr XY die
Kaufmännische Berufsschule in XY.

Muss das wirklich in ein Lehrlings-Zeugnis rein? *grübel*

Ja - weil es auch innerbetriebliche Berufsschulen gibt … und weil das Bestandteil der Ausbildung war (mit ~ 25% der Ausbildungszeit ein nicht ganz unwesentlicher). Quatsch ist aber die Formulierung „Zur Ergänzung …“ - Berufsschule ist unabdingbarer Bestandteil einer Berufsausbildung nach dem BBiG und mitnichten nur eine Ergänzung.

Herr XY hat stets interessiert die ihm gebotenen Möglichkeiten
wahrgenommen, sich gründliche und umfassende Fachkenntnisse
anzueignen.

war auf Fortbildungen hat aber nix genutzt.

Nee, das würde bei einem Ausgelernten so stimmen; bei einem Azubi bezieht sich das auf den Einsatz in den Fachabteilungen. Inhaltlich teile ich deine Einschätzung aber.

Wir schätzten Herrn XY als einen sehr zuverlässigen und
korrekten Auszubildenden.

OK, er war pünktlich und hatte den Hosenstall in der Öffentlichkeit geschlossen. Mehr nicht. Vernichtend! „Korrekt“ würde ich im Gesamtzusammenhang sogar interpretieren als „gekommen wie ein Baron, gegangen wie ein Maurer“ oder noch schlimmer „hatte seinen eigenen Vorteil stets gut im Auge“.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets gewissenhaft,
pünktlich und jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt.

im Gesamtzusammenhang ist dieser Satz der blanke Hohn.

Vielleicht noch nicht mal: vielleicht hat derjenige gemeint, dass das Azubum praktische Arbeiten durchaus vernünftig ausführen konnte im Rahmen seiner extremen Beschränktheit (sorry, klingt so!), dass aber die Lernfortschritte (Industriekaufmann hat zwangsläufig sehr hohe Kenntnisanteile!) nicht den Erwartungen entsprachen.

Wegen seines freundlichen Wesens und seines höflichen und
hilfsbereiten Verhaltens war er bei den Vorgesetzten, den
Mitarbeitern und seinen Mitauszubildenden anerkannt und geschätzt.

Mitarbeiter (also Untergebene) wird er wohl als Azubi eher
keine gehabt haben.

Das würde ich auch nicht so verstehen. Kollegen sind die Mitauszubümse - die, die ihn auszubilden sich diverse Wölfe holten, sind die Mitarbeiter - des Unternehmens (das Unternehmen ist Ausbildender). Von daher stimmt das schon so.

Keine Gesamtnote?

Ich würde aus deren Weglassen auf eine Note der Marke „gerade mal so auf die Menschheit losgelassen“ schließen. Wenn die Prüfung besser als mit Gesamtnote 3 bestanden wurde, muss das im Zeugnis erwähnt werden. Außerdem würde es mich auch nicht überraschen, wenn die Prüfung nicht im ersten Anlauf geschafft wurde - sonst müsste da eine entsprechende Formulierung rein „vorzeitig“ (sehr positiv!) oder „zum vorgesehenen Zeitpunkt“ (positiv). Wenn tatsächlich eine Gesamtnote schlechter als 3 in der Prüfung erzielt wurde, ist das Weglassen als Wohlwollen zu interpretieren.

Und jetzt kommt der Hammer: nix weiter? Kein Bedauern, dass
man den Herrn leider nicht übernehmen kann? Keine besten
Wünsche für die Zukunft? Kein Kommentar, dass das
Arbeitsverhältnis mit dem heutigen Tag seiner Abschlussprüfung
endet? Keine Unterschrift? Boah, das zeigt, dass man wirklich
heilfroh ist, den Herrn loszuwerden.

Das ist so.

In Summe eine miese Vier: jemand, der entweder den falschen Beruf gelernt hat oder der ein völlig unmotivierter, desinteressierter Knoten ist. Nix mit „Sehr gut“ oder so.

Aga,
CBB

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