Ausbildungszeugniss anfordern?

Guten Morgen!

Angenommen ein Facharbeiter will sich einen anderen Job suchen und braucht für seine Bewerbung ein Ausbildungszeugniss seiner Ausbildung.

Nun hat dieser FA seine Ausbildung im Juli 2004 abgeschlossen und seither weder ein Ausbildungszeugniss angefordert noch so eines ausgehängigt bekommen.

Könnte der Arbeitgeber nun eine Ausstellung eines Zeugnisses verweigern?

Gruß Oudeb!

Hallo.

Könnte der Arbeitgeber nun eine Ausstellung eines Zeugnisses
verweigern?

Soviel ich weiß (was nicht viel ist), ja, weil ein Zeugnis nur ½ Jahr? lang eingefordert werden kann. In diesem Falle - so der aktuelle Arbeitgeber mit dem Ausbildungsbetrieb identisch ist - würde ich mich aber mit einem Trick zu behelfen versuchen :

  • Das Arbeitsverhältnis wurde unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung begründet.

  • Aus diesem Grunde *feix* hat der Arbeitgeber die Ausstellung eines expliziten Zeugnisses unterlassen.

  • Arbeitnehmer könnte nun ein Zwischenzeugnis anfordern, in dem die gesamte Dauer der Beschäftigung - inklusive Ausbildung - dokumentiert ist.

Vielleicht funktioniert das…

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,
durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugniss

Nachzulesen: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

Am Besten mal nett nachfragen, die meisten Firmen stellen sich nicht quer.

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Grundsätzliches und die Praxis
Hi!

durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum
01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist
auf drei Jahre gekürzt. Praktische Vorraussetzung für den
Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den
ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen:
Arbeitszeugniss

Grundsätzlich mag das stimmen - die Gerichte urteil(t)en aber anders - der Anspruch kann nämlich schon vorher verwirken.
Irgendwas zwischen 3 und 6 Monaten ist dort die Regel.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
http://www.potthoff-schmidt.de/index.php?id=347
http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/berichtigung.html

Nachzulesen: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

Diesen Link finde ich … schlecht!
Sorry, aber was dort in dieser Form über Beurteilungen steht, ist schlicht ünmöglich…

Am Besten mal nett nachfragen, die meisten Firmen stellen sich
nicht quer.

Allerdings!

Bitte werte diese Antwort nicht als persönlichen Angriff (das scheinen einige Leute hier nämlich recht häufig falsch zu verstehen)!

LG
Guido