Ich kann zum 1. November in einem anderen Betrieb wechseln. Ich wollte Heute meinem Chef die fristlose sofortige Kündigung in den Briefkasten werfen, da auch Samstags gearbeitet wird.
Meine frage ist, ob dies Rechtens ist oder ob es da dann Probleme mit dem Wechsel geben wird in 2 wochen wenn ich jetzt 2 wochen nicht mehr Arbeite?
falls für Sie nicht aufgrund Ihres Arbeitsvertrags oder aufgrund eines auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags andere Kündigungsfristen maßgeblich sind, kommt die gesetzliche Frist von zwei Wochen zur Anwendung.
In diesen 2 Wochen gehören Sie noch zur Firma und müssen noch so lange arbeiten.
Hallo,Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb kann es geben wenn er erfährt das Du den gleichen Beruf woanders weiter machst, aber das ist eher selten.
Bedenke aber das Du 2 Wochen arbeitslos bist und Dich entsprechen bei allen Stellen melden mußt…
Gruß Fritz
es sollte keine Probleme geben, da Du noch in der Probezeit bist. In der Probezeit kann sowohl der Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen kündigen.
Sprich aber mit der Berufsschule, ob Du diese in den zwei Wochen weiter besuchen darfst.
Bedenke auch, dass Du zwei Wochen arbeitslos bist.
D. h. Du solltest mit der Krankenkasse klären, wie die Versicherung weiter läuft. Ggf. musst Du Dich arbeitslos melden.
du kannst ihm die Kündigung in den Briefkasten werfen. Beachten musst du aber das du bis zum letzten Tag auch arbeiten musst. Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist eine Pflichtverletzung und du kannst dich dadurch Schadensersatzpflichtig machen.
Während der Probezeit kannst du ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Allerdings müsstest du dich dann für die Zeit bis zum BEginn der neuen Arbeit arbeitslos melden.
Hallo Denm89,
innerhalb der Probezeit kannst Du die Ausbildung jederzeit kündigen. Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag! Wenn Du jetzt kündigst, wirst Du für 14 Tage arbeitslos sein, Du hast keinen Ansprech auf irgendwelche Unterstützungsleistungen. Die Probezeit wird in Deinen neuen Betrieb übrigens wieder von vorn beginnen.
Hanne
Ich kann zum 1. November in einem anderen Betrieb wechseln.
Ich wollte Heute meinem Chef die fristlose sofortige Kündigung
in den Briefkasten werfen, da auch Samstags gearbeitet wird.
Meine frage ist, ob dies Rechtens ist oder ob es da dann
Probleme mit dem Wechsel geben wird in 2 wochen wenn ich jetzt
2 wochen nicht mehr Arbeite?
Die Ausbildungsvergütung wird bis zum letzten Arbeitstag gezahlt. Wenn man danach unentschuldigt fehlt, wird für diese Zeit kein Entgelt gezahlt.
Wenn zu viel gezahlt wurde, erfolgt eine Rückforderung. Falls in diesem Fall keine Rückzahlung erfolgt, kann vom Gericht auch ein Beschluss an den neuen Arbeitgeber geschickt werden, dass der Betrag - wenn möglich - von der neuen Ausbildungsvergütung einbehalten werden soll. In diesem Fall würde der neue Arbeitgeber von den Schulden erfahren.
Wenn man jetzt zwei Wochen unentschuldigt fehlt, wird das wahrscheinlich auch bei der Formulierung des Zeugnisses vom bisherigen Arbeitgeber eine Rolle spielen. Wenn man nach der (neuen) Ausbildung nicht übernommen wird, gibt es bei den Bewerbungen viele potentielle Arbeitgeber, die die Zeugnisse aller bisherigen Arbeitgeber sehen wollen.
Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung von beiden Seiten möglich. Du bist halt zwei wochen nicht mehr angemeldet und hast in der Zeit keinnen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Aber keine Angst wegen Krankenversicherung usw. Die haben eine Übergangsfrist und die ist länger als zwei Wochen. Also alles gute dir und hoffentlich hast du mit deinem neuen Arbeitgeber mehr Glück!
Guten Abend!
Ich kann zum 1. November in einem anderen Betrieb wechseln.
Ich wollte Heute meinem Chef die fristlose sofortige Kündigung
in den Briefkasten werfen, da auch Samstags gearbeitet wird.
Meine frage ist, ob dies Rechtens ist oder ob es da dann
Probleme mit dem Wechsel geben wird in 2 wochen wenn ich jetzt
2 wochen nicht mehr Arbeite?
Hallo,
Du kannst wärend der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Allerdings musst Du Dich an die Kündigungsfrist in deinem Vertrag halten. 14 Tage zum 15. oder 30. eines Monats.
In den Briefkasten einwerfen, ohne Zeugen, da wird unter Umständen die Beweiskraft schwierig.
Geschickter wäre es gewesen, wenn Du mal mit Deinem Chef geredet hättest.
Schöne Grüße und viel Erfolg.