Ausbleibende Gehaltszahlung

Hallo Wissende.

Angenommen ein Arbeitgeber (kleiner Betrieb) zahlt keine Gehälter mehr.

A. Ist dies rechtlich zulässig und wenn ja, aus welchen Gründen dürfte der AG die Zahlung aussetzen?

B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen) max. dauern?

C. Wenn es nicht zulässig ist, welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer in so einem Fall?

Gruß,
Bernd

Auch hallo.

Angenommen ein Arbeitgeber (kleiner Betrieb) zahlt keine
Gehälter mehr.

Ganz kurz: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

A. Ist dies rechtlich zulässig und wenn ja, aus welchen
Gründen dürfte der AG die Zahlung aussetzen?

drohende Insolvenz z.B.

B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie
lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen)
max. dauern?

Ein Maximum gibt es eigentlich gar nicht. Aber dennoch steigen die
Forderungen mit zunehmender Zeit der Aussetzung

C. Wenn es nicht zulässig ist, welche Möglichkeiten hat der
Arbeitnehmer in so einem Fall?

s. oben

HTH
mfg M.L.

Hallo!

A. Ist dies rechtlich zulässig und wenn ja, aus welchen
Gründen dürfte der AG die Zahlung aussetzen?

drohende Insolvenz z.B.

Das ist mir allerdings neu, dass der AG wegen drohender Insolvenz nicht zu zahlen bräuchte.
Er wird dann de facto nicht mehr zahlen, weil er nicht zahlen kann. Das ist allerdings noch lange kein Rechtfertigungsgrund für eine unterlassene Entgeltzahlung.

B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie
lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen)
max. dauern?

Zulässig ist das überhaupt nicht, also gibt es auch keine Grenze. Wenn tatsächlich ein Insolvenverfahren eröffnet worden ist, zahlt üblicherweise das Arbeitsamt Insolvenzgeld nach SGB III.
Es steht naürlich dem AN frei, wenn der AG nicht leistet, selbst ein Insolvenzverfahren durch Insolvenzantrag zu eröffnen, keine Ahnung, ob sowas praktisch ratsam ist.

Gruß,

Frank.

Hallo

Angenommen ein Arbeitgeber (kleiner Betrieb) zahlt keine
Gehälter mehr.

A. Ist dies rechtlich zulässig

Nein!

B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie
lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen)
max. dauern?

entfällt

C. Wenn es nicht zulässig ist, welche Möglichkeiten hat der
Arbeitnehmer in so einem Fall?

  • Mahnbescheid
  • Lohnklage
  • AG ansprechen und fragen, was los ist
  • Abwarten bis das geld kommt

Bei alledem Ausschlussfristen beachten, soweit welche vereinbart sind. Ansonsten verjähren die Forderungen nach drei Jahren. Trotzdem sollte spätestens dann etwas geschehen, wenn es droht, daß mehr als drei Monatsgehälter fehlen, denn im Falle einer Insolvenz werden nur die letzten drei Monatsgehälter über das Insolvenzgeld gedeckt sein.

Gruß,
LeoLo