A. Ist dies rechtlich zulässig und wenn ja, aus welchen
Gründen dürfte der AG die Zahlung aussetzen?
drohende Insolvenz z.B.
Das ist mir allerdings neu, dass der AG wegen drohender Insolvenz nicht zu zahlen bräuchte.
Er wird dann de facto nicht mehr zahlen, weil er nicht zahlen kann. Das ist allerdings noch lange kein Rechtfertigungsgrund für eine unterlassene Entgeltzahlung.
B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie
lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen)
max. dauern?
Zulässig ist das überhaupt nicht, also gibt es auch keine Grenze. Wenn tatsächlich ein Insolvenverfahren eröffnet worden ist, zahlt üblicherweise das Arbeitsamt Insolvenzgeld nach SGB III.
Es steht naürlich dem AN frei, wenn der AG nicht leistet, selbst ein Insolvenzverfahren durch Insolvenzantrag zu eröffnen, keine Ahnung, ob sowas praktisch ratsam ist.
Angenommen ein Arbeitgeber (kleiner Betrieb) zahlt keine
Gehälter mehr.
A. Ist dies rechtlich zulässig
Nein!
B. Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) zulässig ist, wie
lange darf eine Zahlungsaussetzung (ohne rechtliche Folgen)
max. dauern?
entfällt
C. Wenn es nicht zulässig ist, welche Möglichkeiten hat der
Arbeitnehmer in so einem Fall?
Mahnbescheid
Lohnklage
AG ansprechen und fragen, was los ist
Abwarten bis das geld kommt
Bei alledem Ausschlussfristen beachten, soweit welche vereinbart sind. Ansonsten verjähren die Forderungen nach drei Jahren. Trotzdem sollte spätestens dann etwas geschehen, wenn es droht, daß mehr als drei Monatsgehälter fehlen, denn im Falle einer Insolvenz werden nur die letzten drei Monatsgehälter über das Insolvenzgeld gedeckt sein.