ich habe folgendes Problem und möchte kurz eure Meinung hören, wie ihr vorgehen würdet:
Mein Arbeitsverhältnis endete zum 15.02.2011 Aus diesem stehen mir jetzt noch ein halbes Gehalt, sowie eine nicht unerhebliche Summe an Provisionen zu. Die Provisionen sind belegt und nicht anfechtbar…
Leider habe ich bdie Befürchtung das mein alter Arbeitgeber die Zahlung nicht pünktlich oder auch nicht voll leisten wird, da er meine Gehaltszahlung für Januar bereits um 5 Tage herauszögerte und mir bekannt ist das er ein fünfstelliges Loch in der „Kasse“ hat was ihn im März einholen wird. Nun meine Frage: Im Arbeitsvertrag steht, das die Lohnabrechnung sowie die Zahlung am letzten des Monats zu erfolgen hat. Wie würdet ihr vorgehen, wenn das Geld am 01.03.11 bis Mittags nicht auf dem Konto ist… Ein Frist habe ich ihm bereits bei Ausbleiben der ersten Zahlung gesetzt mit dem Hinweis der Frist für das nun fällige Geld. Danke im Voraus für eure Antworten
ich würde ihn nochmal schriftlich auffordern das Geld pünktlich zu überweisen mit dem Heinweis auf den Arbeitsvertrag und mit arbeitsrechtlichen Folgen drohen.
Hallo,
erst einmal muss der Monat Februar vorbei sein. Vielleich kommt das Geld ja doch. Wenn nicht bleibt Dir erst einmal viel mehr übrig als wieder eine Frist zu setzen.
Hg circan
wenn die Zahlung am letzen des Monats an die Banken gesendet werden von deinem Ex-Arbeitgeber kannst du nicht erwarten das, dass geld bei dir am 01.03. auf deinem Konto ist. Die Banken haben bis zu 7 Tage Zeit es bei dir auf deinem Kontoauszug ersichtlich zu machen.
Ich geh mal davon aus das dein EX-AG im Januar die Zahlung pünklich an die Bank gesendet habt und deine Bank dann ein paar Tage damit gearbeitet hat.
Wenn dein Geld am 5 Tag auf deiem Kontoauszug zu sehen war,ist das Geld spätestens am 4 Tag deinem Konto zugebucht worden. Also sollte sich das wieder nur 5 Tage verzögern ist alles in Ordnung, bei weiter Verzögerung solltest du in einem angemessenen Ton um ein Gespräch mit Nachweispflicht des Zahlungsausganges fordern. Bei weiterem ausbleiben der Zahlung ist ein Anwalt am besten.
Also diese Unlogik muss keiner verstehen. Im heutigen Zeitalter des Onlinebankings ist ein Überweisungsweg bei nationalen Zahlungen maximal 3 Tage. Habe in all den Jahren nie etwas anderes erlebt, zumal die Dauer zwischen der Überweisung und der Gutschrift in dne letzten 6 Monaten nie länger als 2 Tage gedauert hat!
Also bitte verschone mich mit solchen nicht helfenden Aussagen.
Hallo,
wenn ein Gespräch nicht hilft, würde ich mir anwaltlichen Rat bzw. Unterstützung einholen. Beachte dabei bitte, dass in der 1. Instanz jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst trägt, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Wenn Deine Forderungen unstrittig sind, kannst Du auch ohne Anwalt einen Mahnbescheid erlassen. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Dir das Prozedere bekannt ist.
Viel Erfolg
Ella