Ausbleibende Mietzahlung

Wie sollte man vorgehen, wenn die Mietzahlung erstmalig ausbleibt?

Vereinbart wurde im Vetrag der 17. des Monats, weil der Lohneingang des Mieters am 15. erfolgt.
Nach wieviel Tagen des Ausbleibens sollte man eine Mahnung schreiben? (Normales Einschreiben oder mit Rückschein?)

Wenn nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt,
sollte man dann einen Rechtsanwalt einschalten?

Oder wäre ein gerichtliches Mahnverfahren ratsam?

Trägt dafür der säumige Mieter die Kosten?

Danke schon mal für eure Info’s.

LG
Mike-Lohfelden

Guten Tag,
alsooo … Mein Fachbereich ist der Schlüsseldienst: Einbruchschutz, Tresore, Schließanlagen, Schlösser ^^
Nicht Mietrecht!

MfG
Aachener Schlüsseldienst Bosseler