Wer kann mir bei folgendem Problem weiterhelfen?
Am 07.06.2003 fuhr auf einem Parkplatz eine Autofahrerin beim ausparken gegen mein Auto.
Da nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist stellte ich als Schadensersatzforderung
die Zahlung einer Pauschale von 50 Euro, womit sie einverstanden war. Als Zahlungsfrist
wurde der 30.06.2003 festgelegt. Bis heute ist jedoch von Unfallverursacherin keine
Zahlung erfolgt.
Was kann ich tun?
Muß ich sie nochmal bezüglich der Zahlung mahnen? Wenn ja, in welcher Form sollte die
Postzustellung erfolgen und kann ich die dabei enstehenden Kosten ihr mit in Rechnung
stellen? Bei einem amtlichen Vorgang oder Rechtsanwalt werden neben den Portogebühren
immer noch Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, kann ich als Privatperson das auch tun?
Kann ich sie anzeigen? Wie wird diese Anzeige betitelt?
Kann ich Verzugszinsen für die Zeit ab 01.07.2003 bis heute mit geltend machen?
Wenn ja,
in welcher Form sollte die
Postzustellung erfolgen und kann ich die dabei enstehenden
Kosten ihr mit in Rechnung
stellen? Bei einem amtlichen Vorgang oder Rechtsanwalt werden
neben den Portogebühren
immer noch Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, kann ich
als Privatperson das auch tun?
Naja, Du könntest als nächsten Schritt einen Mahnbescheid loslassen (Formular im Schreibwarenladen erhältlich). Damit schließt Du dann je nach Bundesland u.U. den Weg über die Schlichtung aber aus, aber die kommt ja eigentlich eh nicht infrage. Nach dem Mahnbescheid ohne Widerspruch gibt es dann einen vollstreckbaren Titel oder (bei widerspruch) es geht vor Gericht.
Kann ich sie anzeigen?
Nein, hier liegt keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor.
Kann ich Verzugszinsen für die Zeit ab 01.07.2003 bis heute
mit geltend machen?