Ausbürgerung bei doppelter Staatsbürgerschaft

Hallo allerseits,

weiß jemand von Euch, bis zu welchem Alter es nach derzeit geltendem Recht für jemanden mit doppelter Staatsangehörigkeit möglich ist, sich für eine der beiden zu entscheiden? Was für Konsequenzen hätte dies, wenn er sich für die ausländische entschiede? Müßte er die unbefristete Aufenthaltsberechtigung erneut beantragen, oder wird diese ihm automatisch ausgestellt?

Vielen Dank,

Mohamed.