Auschluss Atlastherapie GKV- trotzdem finanzierbar

Die gesetzliche Krankenkasse hat die Kostenübernahme der Atlastherapie n. Arlen abgelehnt. Ich hatte diese mit Hilfe eines Aztes beantragt, da einzig noch mögliche Behandlung.
Die Ablenungsbegründung der Krankenkasse ist pauschal gealten. Angeblich dürfe man wegen einer Entscheidung der BGH nicht bezahlen, Widerspruch ist möglich.

Werweiss ob es eine Liste gitbt, nach der auch im Einzelfall,Kosten nicht übernommen werden dürfen. ( Gilt dies auch wenn andere Behandlungsalternativen nicht zur verfügung stehen?)

Wer kann mir hier ggf. mit der Rechtsgrundlage weiter helfen?
Vielen Dank

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch

Die gesetzliche Krankenkasse hat die Kostenübernahme der
Atlastherapie n. Arlen abgelehnt.