Auschluss vom Widerruf?

Hallo,

ein Freund und ich haben nebenberuflich einen eBay-Shop eröffnet in dem wir aktuell nur 1 Produkt anbieten. Wir bieten einen Bilderrahmen an, den man in 3 verschiedenen Farben bestellen kann. Genauso lassen sich vom Kunden die Hintergrundfarbe (Passepartout) des Rahmen aus drei verschiedenen Farben wählen. Zu guter letzt hat er die Möglichkeit zwischen Glas und Kunstglas zu wählen. Als das kann der Kunde im Zuge der Bestellung, so wie für sich passend, zusammenstellen und bestellen. Beispielsweise bestellt Kunde A einen schwarzen Rahmen mit weißem Hintergrund und Kunstglas, während Kunde B einen silbernen Rahmen, mit schwarzem Hintergrund und Glas bestellt.

Jeder Rahmen der bestellt wird, wird im Zuge der Bestellung von unserem Hersteller angefertigt und versendet.

Im Zuge der Eröffnung des eBay-Shops haben wir uns natürlich auch mit Rechtsfragen beschäftigt. Unter anderem natürlich auch mit dem Thema Widerruf. Unter anderem bin ich auch auf folgende Seite gestoßen:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung…

Hier steht unter anderem, dass es Waren gibt, die vom Widerruf ausgeschlossen werden können. So zum Beispiel „Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.“

Die Frage die sich uns nun stellt ist die, ob denn unser Produkt, der Rahmen, den sich jeder Kunde so bestellen kann, wie er es am liebsten haben möchte, auch zu diesen Waren gehört? Grundsätzlich ist es ja ein nach Kundenspezifikation angefertigtes Produkt, was erst gebaut wird, wenn es bestellt wurde.

Habe ich hier einen Denkfehler? Können wir den Rahmen vom Widerruf ausschließen? Wenn ja, wie formulieren wir das bei uns? Während andere Shop-Besitzer ewig lange Widerrufsbelehrungen stehen haben, steht bei uns dann „Bitte beachten Sie, dass der Rahmen erst nach ihrer Bestellung zusammengebaut wird, und ist daher vom Widerruf ausgeschlossen?“

Wie wäre hier die richtige Formulierung?

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

Hallo,

das ist doch eine rein rechtliche Frage, die Sie am besten einem Rechtsanwalt stellen sollten.

Relativ billige online E-Mail Rechtsfragen kann man z. B. stellen bei
http://www.e-juristen.de/optionen.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/emailberatung/…
http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/?gclid=C…
http://www.anwaeltedirekt.de/?gclid=CP2QiNmEjqQCFQ1g…

Telefon eignet sich für schwierigere Fragen weniger, aber E-Mail geht wie gesagt recht gut.

Es ist auch empfehlenswert für einen neuen Shop wenigstens einen anwaltlichen Basiswebsitecheck durchführen zu lassen (vor ein paar Jahren bei mir 120 Euro) Abmahnungen sind bei ebay ein beliebter Sport und kosten ein vielfaches.

Soweit ich weiß ist bei Widerrufs Ausnahmen übrigens ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren und dann die Ausnahmen aufzulisten.

Folgende Pflichtinformationen sind natürlich auch zu erfüllen: Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB … gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB…

Sowie Einhaltung der Verpackungsverordnung, etc.

Erster Überblick hier gelistet
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

Stephanie

Dies hier steht in den AGBs einiger Internetshops, ich denke diese Formulierung dürfte auch für euren Fall passen.

Gruß coldlizard

Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Ich gehe davon aus, dass in eurem Fall das Widerrufsrecht ganz normal gilt.

Unter

„Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.“

fallen z.B. Maß- und andere Spezialanfertigungen, die nicht oder nur unter großen Mühen anderweitig zu veräußern wären.
Ihr bietet lediglich einige Auswahlmöglichkeiten an, ähnlich wie z.B. Bekleidungsversender die verschiedene Farben, Größen und Kombinationen im Sortiment haben.

Hallo,
ich denke das ist eine Frage für einen Anwalt.
Gruß

hallo…
leider kann ich nicht weiter helfen…
gruss

Hallo,
kenne mich leider nicht aus…
gruß

Hallo,

da die Handhabung des Widerrufs-/Rückgaberechts im Online-Handel eine sehr heikle - & bei Verstößen sehr teure - Angelegenheit werden kann,
rate ich dringend dazu wegen Ihrer speziellen Fragen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Als Privatperson könnte ich keine Gewährleistung dafür übernehmen,
dass Tipps, die ich geben würde, rechtlich korrekt sind.

Evtl finden Sie bereits hier kompetente anwaltliche Hilfe für kleines Geld:

www.frag-einen-anwalt.de

Viele Grüße Claudia

Ich bin kein rechtskundiger aber um auf einen guten Ruf zu achten würde ich den Widerruf nicht ausschließen. Die Umstände und Kosten von Widerrufsstreitfällen sind vermutlich höher als die Möglichkeit den einen oder anderen Widerruf zu ertragen.
Zudem schfft man duch das Entgegenkommen mehr Vertrauen.

Ich bin kein rechtskundiger aber um auf einen guten Ruf zu achten würde ich den Widerruf nicht ausschließen. Die Umstände und Kosten von Widerrufsstreitfällen sind vermutlich höher als die Möglichkeit den einen oder anderen Widerruf zu ertragen.
Zudem schafft man duch das Entgegenkommen mehr Vertrauen.

Hallo,
so leid es mir tut, das kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Wer - auch nebenberuflich - ein Geschäft betreibt, sollte gerade in solchen Fragen die paar € in eine Beratung beim Anwalt inverstieren. Die Anwaltskammer nennt auf Anfrage gerne, wer in Sachen Internetrecht spezailisiert ist. Sich auf eigene Recherche im Internet zu verlassen, fände ich fahrlässig und wirklich am falschen Ende gespart.
Grüße,
CAR

Hallo Olaf.

Erst mal kenne ich mich mit gewerblichen Verkäufen nicht gut aus.
Aber, ich denke, da sie 3 verschiedene Farben und 2 verschiedene Materialien anbieten, sprich der Kunde kann aus vorgegebenen Spezifikationen wählen. Deshalb denke ich, dass du den Wiederruf nicht ausschließen kannst/darfst. Anderes Beispiel: In einem Angebot steht: „Ich nähe ihnen eine Jacke aus dem Stoff und in dem Schnitt und Design wie sie ihnen gefällt. Den gewünschten Stoff schicken Sie mir zu, ich nähe ihnen die Jacke und schicke sie wieder an sie zurück.“ Sprich der Kunde kann nicht aus verschiedenen Spezifikationen wählen sondern wählt ganz nach seiner Schanuze. In dem Fall denke ich, wenn das Ergebnis so ist wie beschrieben, dass ein Wiederruf ausgeschlossen ist.

Wie gesagt, ich kenne mich nicht aus mit gewerblichem Verkauf, das sind alles nur Vermutungen.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und mich klar ausgedrückt habe.

mfg
Basti

hallo,

entschuldigung, wenn ich mich erst jetzt melden kann.
Sicherlich habt ihr auch schon eine gute lösung gefunden.

Hier meine Gedanken zu einer möglichst optimalen Lösung:

  1. prinzipiell bringt das eingetragene Widerrufs-Recht
    mehr vertrauen für den evtl. käufer!

  2. hierfür würde ich die Versandkosten einer evtl. rücksendung so hoch ansetzen, daß eure kosten und zeitverlust einigermaßen gedeckt sind. (z.B.: "Rücksendungskosten bei einem Wareneinkauf á bis 50,-Euro trägt der Käufer.)

  3. wenn eure rücksendungsquote bisher hoch sein sollte,
    liegt es wohl eher am produkt. - es kommt auch auf eure lagerkapazität für retour-waren an.-

  4. wenn die rücksendungsquote bisher prozentual niedrig ist, würde ich persönlich das widerrufsrecht - 14 tage etc…- reinschreiben, weil:

  • der Kunde ist langfristig der „könig“ und will auch so behandelt werden wissen.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben und wünsche viel erfolg im geschäft.

lg