Ausdruck Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter war voriges Jahr im 1. Ausbildungsjahr und hat entweder keinen Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bekommen oder verbummelt(wo ich eher von aus gehe).
Jedenfalls mache ich gerade meinen Lohnsteuerjahresausgleich und dazu brauche ich die Angaben von diesem Ausdruck.
Kann Sie den Ausdruck nochmal bei Ihrem Arbeitgeber anfordern oder bekomme ich die Angaben auch woanders her??

Danke für Ihre Hilfe im Voraus.

Gruß
Jörg

Ich kann diese Frage leider nicht beantworten (ich arbeite für eine Bank in der Schweiz).
Gruss
Stephan

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter war voriges Jahr im 1. Ausbildungsjahr und hat
entweder keinen Ausdruck der Elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung bekommen oder verbummelt(wo ich eher
von aus gehe).
Jedenfalls mache ich gerade meinen Lohnsteuerjahresausgleich
und dazu brauche ich die Angaben von diesem Ausdruck.

Der Arbeitgeber hat die Daten und kann sie auf jeden Fall noch einmal an Ihre Tochter weitergeben.
mfg

Kann Sie den Ausdruck nochmal bei Ihrem Arbeitgeber anfordern
oder bekomme ich die Angaben auch woanders her??

Danke für Ihre Hilfe im Voraus.

Gruß
Jörg

Hallo,

Dankeschön für die Hilfe!
Ich werde meiner Tochter das mitteilen.

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

ich bin zwar nicht im steuerberatenden Beruf tätig, jedoch wird der Arbeitgeber wohl in der Lage sein eine Kopie bereit zu stellen.

Gruß

Thomas

Die Lohnsteuerbescheinigung kann man nochmals beim Arbeitgeber anfordern. Wenn die Tochter aber noch als Kind bei der Steuer berücksichtigt wird, dürften der Bruttoverdienst auch aus der letzten Lohnabrechnung des entsprechenden Jahres ersichtlich sein.
Gruß Renate aus BWB

Hallo,

danke für die Antwort.

Die Tochter fordert bei Ihrem Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater einen neuen Ausdruck an.
Die Jahreswerte stehen auf der Dezember-Lohnabrechnung, daß ist mir auch bekannt.
Wäre aber auch zu einfach gewesen, wenn unsere Tochter diese auch aufgehoben hätte.
Ich habe Ihr zwar mehrmals gesagt, wie wichtige solche Unterlagen sind, aber hören Kinder auf Ihre Eltern???
Jedenfalls hat Sie als „Lerneffekt“ jetzt das Vergnügen Ihrem AG zu fragen…

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,
der Arbeitgeber kann das neu ausdrucken, es macht dort aber sicher nicht den besten Eindruck.
Eigentlich ist das eine Frage fürs Steuerbrett, achte bei deiner nächsten Frage bitte auf die richtige Wahl des Brettes.
Viele Grüße
oscar.