Ausdruck für Finanzamt wo die beträge ausgewiesen

Ich brauche Ausdruck für Finanzamt wo die beträge (nur für Finanzamt) ausgewiesen wird und nicht für die Rentenversicherung( Komplete von 2010).

Damals habe ich von Arge hilfe gekriegt und brauche das von der Arge. Habe damals nur für Rentenversicherung gekriegt aber nicht für das Finanzamt da ich jetzt Selbstständig bin brauche ich das für Finanzamt. Nun meine alte Sachbearbeiterin ist in Urlaub und habe ich mit ein Vertretung von ihr Telefoniert. Die hat mir gesagt " Wir stellen nicht aus, ihre alte Sachbearbeiterin auch nicht und ich stelle überhaupt nicht aus. Definitiv stellen wir nicht aus." habe ich leider das gesagt gekriegt und dabei habe ich so ein gefühl gehabt das sie mich persönlich angreift da sie sehr unfreundlich war.

Naja Meine frage ist sind die Arge nicht Verpflichtet mir das aus zustellen? so viel ich weiss ja aber bin mir nicht sicher daher habe ich gedacht frage ich mal an euch,ob jemand davon was weisst. Hoffe das Jemand mir helfen kann

Guten Tag.

Als Sie im Leistungsbezug waren, haben Sie doch Bewilligungsbescheid erhalten, die reichen dem Finanzamt aus.

Hallo

ich bin nicht sicher, ob ich verstehe, was genau dir das Jobcenter da ausdrucken soll. Meinst du einen Nachweis über die Leistungen, die du von ihnen erhalten hast ? Darüber müsstest du doch jeweils einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, aus dem hervorgeht, von wann bis wann du wievile ALG2 bekommen hast.

Ansonsten wüsste ich leider nicht, was du meinst.

Lieben Gruß

Guten Tag!
Normaler Weise reichen hier die Kontoauszüge,wo das Geld von Arge überwiesen wurde.Es müssen Belege(Arge)vorhanden sein wo alles genau aufgeführt ist.Man kann auch das Finanzamt ansprechen,die holen sich dann auch die nötigen Sachen,wenn Arge sich querstellt.Mfg.usy 6263

Hallo,

ganz ehrlich weiß ich nicht, was Du eigentlich benötigst. Auf Grund der Materie kann ich Dir in diesem Fall leider auch nicht weiter helfen. Sorry.
F. Schmid

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
pb

natürlich muss die ARGE einen Nachweis über bezogene Leistungen ausstellen, da es sich hierbei ja auch um Einkünfte handelt, die zwar nicht steuerpflichtig sind, aber trotzdem beim Finanzamt mit angegeben werden müssen. Wenden Sie sich an den Amtsleiter und setzen Sie ihm einen Termin, sonst Klage vor dem Sozialgericht (kostenlos)

Danke für deine Antwort ja du hast richtig verstanden.Ich habe natürlich auch Bewilligungsbescheid beim schlimmsten fall natürlich muss ich das Finanzamt abgeben.

Ich wollte auch wissen on die Job Center Verpflichtet sind mir das aus zu stellen für Steuer ausgleich.Weiss du was davon?
LG

Ich versuche mal dan kurze frage zu stellen:
Also ich brauche (von Arge) Ausdruck für Finanzamt wo die betrege ausgewiesen wird.
Meine frage ist sind die Arge verpflichtet mir das aus zu stellen oder nicht?

Ok danke für ihre Antwort.
Habe noch eine frage um den Thema unswar wissen sie ob die Arge verpflichtet sind mir das aus zu stellen oder nicht?

Guten Tag.

Als Sie im Leistungsbezug waren, haben Sie doch
Bewilligungsbescheid erhalten, die reichen dem Finanzamt aus.

Tut mir Leid. Da kann ich Dir wirklich nicht weiterhelfen. Keine Ahnung von der Materie. Und ich weiß noch immer nicht, was Du jetzt benötigst…
F. Schmid

Danke für ihre Antwort.
Wie sie mir geschrieben haben wegen Sozialgericht, habe gedacht rufe ich mal dort an und frage ich mal.
Die Sozialgericht habe mir gesagt da ich damals Arbeitslosengeld 2 gekriegt hab,das ist uninterresant für uns und daher sind die auch nicht verpflichtet, natürlich wen das Arbeitslosengeld 1 wäre dan sind die verpflichtet mir das aus zu stellen, haben die gemeint.
Ich dank ihnen viel mals sie haben mir gezeigt wo ich mich anwenden soll.Dankeschön
MfG

Die Konto Auszüge kann ich vergessen da ich die Konto nicht mehr hab aber die Belege von Arge unswar die Bewilligunsbescheid habe ich noch,dan muss ich wohl das abgeben.
Danke für ihre Antwort.
MfG

Ist ok mach nichts,die anderen von hier haben mir schon geholfen und ich habe schon antworten gekriegt was ich gebraucht hab.
Aber danke trotzdem
MfG

Tut mir Leid. Da kann ich Dir wirklich nicht weiterhelfen.
Keine Ahnung von der Materie. Und ich weiß noch immer nicht,
was Du jetzt benötigst…
F. Schmid

EINFACH ABGEBEN:FINANZBEAMTER KLÄRT DIE SACHE SCHON:

Kann leider nicht helfen, sorry
piet

Hallo,

wozu das JC diesbezüglich verpflichtet ist kann ich dir leider auch nicht so genau sagen. Soweit mir bekannt ist, tauschen sich die Behörden sowieso ständig darüber aus wer was und wieviel jemand beantragt hat und bekommt. Vielleicht wollen sie dir deshalb keinen Nachweis ausstellen, die glauben vielleicht dass das nicht mehr erforderlich ist? Wie auch immer, lass dich nicht einfach so abspeisen!

Wenn die dir keinen Nachweis ausstellen wollen, dann nimm doch einfach deine Bescheide + mach von jedem eine Kopie und schick sie ans Finanzamt mit dem Hinweis dass das JC sich weigert dir eine Zusammenfassung davon auszustellen. Du hast ja alles was du brauchst vorliegen.

Und bitte ruf niemals bei denen an! Mach ALLES schriftlich per Einschreiben/Einwurf. Wenn du einen formlosen Antrag gestellt hast müssen sie dir eine Begründung mit schicken, falls sie diesen ablehnen. Das ist dein Recht und deren Pflicht!

Oder du wendest dich direkt ans Finanzamt und teilst denen mit, dass sich das JC weigert dir einen entsprechenden Nachweis auszustellen und ob die sich nicht selbst an das JC wenden können. Ob das funktioniert kann ich dir allerdings auch nicht sagen. Aber nen Versuch wäre es Wert oder?

Hoffe ich konnte dir etwas helfen…

http://www.buzer.de/gesetz/4499/index.htm

sorry, keine Ahnung

Hallo celin28,

die ARGE muß dir diesen Nachweis erstellen, sie ist dazu verpflichtet. Solltest du da Probleme haben, geh zum Finanzamt und lege denen dar, daß die ARGE sich weigert diesen Bescheid zu erstellen.

Viel Glück

DDWAE

WÜRDE MAL AN DEN VORGESETZTEN DER SACHBEARBEITER RAN GEGEN