Liebe Wissende,
wie könnte man den Satz „Der Zugang ist zu verkehrsüblichen Zeiten gestattet“ verstehen. Insbesondere interessiert, was man wohl gemeinhin unter „verkehrsüblich“ meint?
Vielen Dank für Eure Interpretationen!
P
Liebe Wissende,
wie könnte man den Satz „Der Zugang ist zu verkehrsüblichen Zeiten gestattet“ verstehen. Insbesondere interessiert, was man wohl gemeinhin unter „verkehrsüblich“ meint?
Vielen Dank für Eure Interpretationen!
P
Hallo,
spontan würde ich sagen - es kommt vielleicht drauf an, zu was der Zugang gestattet werden soll - zu normalen Tageszeiten. Es ist ja, vielleicht absichtlich, keine feste Uhrzeit genannt.
Aber zu was soll der Zugang gestattet sein?
LG
Schnägge
Hallo,
wie könnte man den Satz „Der Zugang ist zu verkehrsüblichen
Zeiten gestattet“ verstehen. Insbesondere interessiert, was
man wohl gemeinhin unter „verkehrsüblich“ meint?
damit meint man, daß der Zugang zu Zeiten möglich ist, die im allgemeinen Geschäfts- bzw. Rechtsverkehr=unter normalen Umständen üblich sind. Man wird also bspw. nicht verlangen können, daß der Zugang zum Fitnessstudio morgens um drei Uhr möglich ist und ebensowenig, daß man das gemietete Bankschließfach außerhalb der Geschäftszeiten besuchen kann.
Gruß,
Christian
Vielen Dank. Es geht um den Zugang zu einer Steganlage und uns reicht dann verkehrsüblich nicht aus.
Gruß
P
Vielen Dank. Es geht um den Zugang zu einer Steganlage und uns
reicht dann verkehrsüblich nicht aus.Gruß
P
Hi
wenn nachts keine Boote oder Schiffe mehr raus- oder reinfahren, dürfte es sich dann nicht um verkehrsübliche Zeiten handeln.
Bei kleineren Booten, die nicht für die Übernachtung gedacht oder geeignet sind erst recht.
Guß
HaWethie