Ausdruck von Sms + Anrufe erlaubt?

Hallo

hätte eine Frage wie das aussieht…

jemand will den ex-partner wegen stalkings anzeigen.
Der der anzeigt arbeitet bei einem Handy-Anbieter - wo der Ex-Partner einen Vertrag hat.

Darf der MA - ohne einverständis - für die Anzeige in die Daten des Ex-Partners einsehen - und somit ausdrucken, wie oft der Ex-Partner dem MA selber sms geschickt bzw angerufen hat?

Oder darf er das nur, wen der Ex-Partner damit einverstanden ist?

Vielen Dank

Hallo,

wer in einer Position arbeitet, in der er mit personenbezogenen Daten arbeitet sollte eine entsprechende Belehrung bekommen haben, dass er diese ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden, und sich ansonsten Tod und Teufel im Sinne arbeits- und ggf. auch strafrechtlicher Konsequenzen ausgesetzt sieht.

Wenn solche Daten existieren und von der Staatsanwaltschaft als in der Sache dienlich angesehen werden, dann wird diese per richterlichem Beschluss versuchen an entsprechende Dinge zu kommen. Sich als Mitarbeiter aus privaten Gründen an den Daten des Arbeitgebers zu vergreifen (und seien diese noch so verständlich) geht gar nicht!

Gruß vom Wiz

Das Problem dabei ist:

dass der MA durchaus ws weiss dass das nicht erlaubt ist… allerdings am längern Ast sitzt - da - der MA mit dem Ex-Partner einen Kredit laufen hat. Und er natürlich weiss - wenn er nicht mehr zahlen kann - muss der Ex-Partner zahlen.

D.h. wenn der Ex-Partner den MA anzeigt kommt es ws im schlimmsten fall dazu, dass er den Kredit abbezhalnen muss…

Also Unrecht mit Unrecht bekämpfen?? Fakt ist, es ist rechtswidrig und kann von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden sobald es rauskommt. Dann gehts dem Telefonanbieter an den Kragen - und der wird natürlich den Arbeitnehmer anzeigen und fristlos kündigen, damit das Ganze nicht noch in die Presse kommt „Mitarbeiter bei O2 geben persönliche Daten der Kunden weiter…“

Die Kreditfrage hat damit nichts zu tun. Der Arbeitgeber könnte den AN anzeigen, der Ex muss das nicht tun.

LG Jasmin

1 „Gefällt mir“

d.h. aber dass der Ex Partner das bei dem Arbeitgeber melden muss oder?
oder wo kann man das dann melden?

Da das ganze eine strafrechtliche Relevanz hat die immerhin einen Gefängnisstrafrahmen haben könnte… ich denke da an den 202a - bitte liebe Anwälte korrigiert mich wenn ich hier auf die schnelle StGB-mässig falsch liegen sollte - könnte die Anzeige jede Polizeidienststelle entgegen nehmen.

Die arbeitsrechtliche Seite ist nur die andere Seite der Medaille die dann wohl folgt.

Ich würde es als MA tunlichst unterlassen, denn das kann richtig teuer werden.

Gruss HighQ

Der MA hat dies bereits getan und der Ex-Partner weiss dies von der Anzeige

Hallo,

Der MA hat dies bereits getan und der Ex-Partner weiss dies
von der Anzeige

Der Mitarbeiter hat den Ausdruck „als Beweis“ bei der Polizei abgegeben??
In diesem Fall könnten unter anderem folgende Konsequenzen auf ihn zukommen:

-Polizei gibt Unterlagen weiter an Staatsanwalt

  • Staatsanwalt verfolgt die Straftat des Mitarbeiters (nämlich persönliche Daten vom Datenträger des Telefonabieters rechtswidrig kopiert und weiter gegeben zu haben ==> Datenschutz)
  • Es wird gegen Telefonanbieter ermittelt
  • Es wird gegen Arbeitnehmer ermittelt
  • Arbeitnehmer wird von Telefonabieter gekündigt
  • Arbeitnehmer bekommt Anzeige von der Staatsanwaltschaft

… von alle dem bekommt der Ex nicht mit. Weil das nicht mit ihm zu tun hat.

LG Jasmin

vergessen
hab noch was vergesse hierzu:

  • Es wird gegen Telefonanbieter ermittelt
  • Es wird gegen Arbeitnehmer ermittelt
  • Arbeitnehmer wird von Telefonabieter gekündigt
  • Arbeitnehmer bekommt Anzeige von der Staatsanwaltschaft

Arbeitnehmer gekommt kein Arbeitslosengeld, weil er wegen eigenem Verschulden gekündigt wurde.

LG jasmin

Das ist dumm für den MA

Den Rest spare ich mir weil es mir vorkommt als würdest du nicht verstehen wollen warum.

Wenn der MA kein unbeschriebenes Blatt ist, wäre es mit dem Stalking bei entsprechendem Richterspruch wohl vorbei… nur anders als geplant :wink:

Wenn der MA kein unbeschriebenes Blatt ist, wäre es mit dem
Stalking bei entsprechendem Richterspruch wohl vorbei… nur
anders als geplant :wink:

Sein´ wir doch mal ehrlich, ein „kein unbeschriebendes Blatt“ würde wohl kaum so etwas durch ziehen und dann in einem Internetforum (hinterher) solche Fragen stellen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Person noch mit einem blauen Auge davon kommt.

Hoffe aber mit einem riesen Schrecken!!

Und das die Person nicht noch einmal auf so eine blöde Idee kommt einfach mal so auf die persönlichen Daten zu zu greifen , nur weil sie es kann… (das nächste mal ist es die Nachbarin, oder der ehemalige Lehrer ?) Da sollte schnell ein Riegel vor!

LG Jasmin

zur anmerkung: es ist weder der MA noch der Ex-Partner der hier die fragen stellt.

)

Hallo,

dann sollte der MA schon mal in die Kirche gehen, eine Kerze anzünden und beten!

Die Wahrscheinlichkeit, dass dem StA nichts zum Thema der beigefügten Providerausdrucke einfällt, würde ich als eher gerin betrachten, und fällt ihm etwas aus, dann gnade dem MA Gott!

Gruß vom Wiz

Tipp für das nächste Mal
Hallo,

warum so kompliziert?

Die Telefon- und SMSlisten kann man doch bei jedem halbwegs modernen Telefon ausdrucken. Und wenn einer bei einem Handyanbieter arbeitet, wird er ja auch nicht unbedingt den ältesten Knochen benutzen.

Gruß
Didi