Auseinanderfallen von Kü-Datum und Zugang

Heute stelle ich mich mal auf die Frageseite mit folgender Konstellation:

Ein Kündigungsschreiben wird - formwirksam nach allen erdenklichen Gesichtspunkten - vom Arbeitgeber ausgestellt, jedoch zunächst nicht zugestellt. Das Kündgigunsschreiben trägt z. B. das Ausstellungsdatum 14.05. Das Kündigungsschreiben geht dem Arbeitnehmer durch persönliche Übergabe zu, was ebenfalls unstreitig ist. Die Übergabe erfolgt am 31.05. Der Zugang ist schriftlich bestätigt (nur der Zugang). Zwischen Datum der Unterzeichnung und des Zugangs liegen also 17 Kalendertage.

Ist jemandem bekannt, ob eine Kündigung wegen dieser Zeitdifferenz zwischen Erstellung und Zugang unwirksam sein könnte? Danke im Voraus, Thomas

Holla.

Ist jemandem bekannt, ob eine Kündigung wegen dieser
Zeitdifferenz zwischen Erstellung und Zugang unwirksam sein könnte?

Wenn zwischen Ausstellung und Zugang keine Frist versaubeutelt wurde, besteht dafür eigentlich kein Grund,

meint Eillicht zu Vensre, wo grüßt