wenn jemand einen anteil an einem haus besitzt, dann kann er ja, sofern die anderen miteigentümer ihm seinen anteil nicht abkaufen wollen, eine versteigerung in die wege leiten…
sehe ich das richtig, dass dann das ganze haus versteigert wird und dann die dollars nach den miteigentumsanteilen verteilt werden ?
kann das jederzeit in die wege geleitet werden und wie sieht der zeitliche ablauf aus ?
gibt es eine mindestbeteiligungsquote um sowas in die wege zu leiten, oder ist es egal ob man 5% oder 50% eigentümer ist ?
wenn jemand einen anteil an einem haus besitzt, dann kann er
ja, sofern die anderen miteigentümer ihm seinen anteil nicht
abkaufen wollen, eine versteigerung in die wege leiten…
Wenn ich Deinen post richtig verstanden habe, handelt es sich um eine
Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB. Insofern ist der Terminus
„Miteigentum“ jedenfalls irreführend, denn wirkliches Miteigentum
kann unabhängig von den anderen Miteigentümern veräußert werden
(Bsp.: Eigentumswohnungen).
sehe ich das richtig, dass dann das ganze haus versteigert
wird und dann die dollars nach den miteigentumsanteilen
verteilt werden ?
Unter der Prämisse der Bruchteilsgemeinschaft: Ja. Vergl. § 749 BGB.
Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart (Vertrag).
kann das jederzeit in die wege geleitet werden und wie sieht
der zeitliche ablauf aus ?
Jederzeit. Zum zeitlichen Ablauf kann ich nichts sagen.
gibt es eine mindestbeteiligungsquote um sowas in die wege zu
leiten, oder ist es egal ob man 5% oder 50% eigentümer ist ?
Mangels anderslautender Regelungen ist die Beteiligungsqoute egal.