Hallo,
in einem Auseinandersetzungsvertrag steht folgendes geschrieben:
" … Verzichten die Berechtigten auf die Ausübung dieses Rechts, haben sie an dessen Stelle Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags in Höhe des zur Zeit der Ausübung festzustellenden Verkehrswertes des Bauplatzes. Die Ersatzleistung in Geld kann jedoch frühestens bei Verehelichung der Berechtigten bzw. nach Vollendung des 28.Lebensjahres verlangt werden."
Wie kann der Berechtigte an seine Ersatzleistungen kommen, wenn dieser keinen Kontakt mit den Besitzer hat? Braucht dieser gleich einen Anwalt oder langt ein Brief mit aufforderung und dann bei Verweigerung Anwalt?
Danke