Ausfall bei Selbstständigkeit

Guten Tag,

was passiert, wenn Selbstständige Verträge abschließen und für Gage irgendwo gebucht werden, dann aber krank werden oder auf dem Hinweg aufgrund einer Autopanne ihre Vertragspflicht nicht erfüllen können?

Müssen sie in den genannten Fällen die in manchen Verträgen festgesetzten Vertragsstrafen (z.B. in Höhe der Gage) bezahlen oder gilt hier höhere Gewalt?
Wie kann man sich gegen solcherlei „Begebenheiten“ absichern?

Vielen herzlichen Dank für Ihren Rat.

Servus,

eine Konkretisierung, was genau unter force majeure zu verstehen ist bzw. was dabei ausgeschlossen ist, gehört in einen gscheiten Werkvertrag hinein, üblicherweise als nicht erschöpfende Aufzählung, was namentlich als Fall höherer Gewalt anzusehen ist.

Und das Aushandeln dieser Klausel ist dann bereits eine Absicherung, wenn man erfolgreich aushandelt.

Bonus track: Eine hübsche Aufzählung dieser Art habe ich 2009 in einem Werkvertrag eines Libyschen Auftraggebers gesehen:

_- There will be considered as cases of force majeure:

  1. God’s deeds
  2. …_

In diesem Sinne

Dä Blumepeder