Ausfall des Aufzugs beim Umzug

Hallo,

am Samstag bin ich in eine Wohnung im 4. Stock eines Hauses eingezogen.

Um die Möbel und Kisten hoch zu schaffen, haben wir den vorhandenen Aufzug genutzt. Der ist für 5 Personen oder 350 kg zugelassen. Und wie ich später erfuhr, ist der Aufzug ca. 30 Jahre alt und hat wohl häufiger seine Aussetzer.

Im Erdgeschoss haben welche den Aufzug beladen, oben haben welche den Aufzug leergeräumt. Personen sind nie mitgefahren, sondern bei Bedarf die Treppe hoch bzw. runter. Die schwerste Beladung für den Aufzug war eine Fuhre mit der Waschmaschine. Alle anderen Beladungen waren leichter. Also können wir auch die 350 kg nicht überschritten haben.

Aber nach ca. 2 - 2,5 Stunden hat der Aufzug den Dienst quittiert. Er findet keine Etagen mehr (fährt in den ersten Stock, wenn man auf Erdgeschoß drückt usw.)!

Wir haben dann erst mal den Aufzug festgehalten, damit er sich „abkühlen“ kann. Da das aber scheinbar nicht half, haben wir nen Zettel reingehängt mit dem Vermerk, dass die Etagen nicht mehr richtig angesteuert werden. Und als abends die „gute Seele des Hauses“ (kein offizieller Hausmeister) zuhause war, haben wir ihn darüber informiert.

Gestern rief mich mein Vermieter (der einige 100 km entfernt wohnt) an und wollte wissen, was da los sei, ob das beim Umzug passiert wäre. Es hätten sich andere Mieter bei ihm diesbezüglich gemeldet.

Jetzt möchte er, dass ich die Kosten für die Instandsetzung des Aufzuges trage.

Muss ich das übernehmen??? Und falls ja, trägt sowas die Haftpflichtversicherung?

Hätte man mich im Vorfeld darüber aufklären müssen, welche „Macken“ der Aufzug hat? Oder kann man mich auch ohne „Vorwarnung“ belangen?

Bin über jeden Hinweis dankbar, der mir da weiterhilft!!!

Viele Grüße
Merlinchen

Hi Merlinchen

zugelassen. Und wie ich später erfuhr, ist der Aufzug ca. 30
Jahre alt und hat wohl häufiger seine Aussetzer.

Wieso hast Du Dich vorher beim Vermieter nicht erkundigt? Bzw. sieht denn der Lift so neu aus? Ich gehe mal davon aus, daß Dir bekannt ist, daß das Haus nicht grad neu ist - schließlich muß es ja mindestens so alt wie der Lift sein :wink:

Alle anderen Beladungen waren leichter. Also können wir auch
die 350 kg nicht überschritten haben.

Aber eine Dauerbelastung über mehrere Stunden, dafür ist ein normaler Personenlift in einem Miethaus sicher nicht gebaut.

Jetzt möchte er, dass ich die Kosten für die Instandsetzung
des Aufzuges trage.

Muss ich das übernehmen???

Wenn die Rechtslage in D ähnlich wie in Ö ist und nachgewiesen werden kann, daß die Dauerbelastung durch Deinen Umzug dafür verantwortlich ist, lautet die Antwort: JA.

Bin über jeden Hinweis dankbar, der mir da weiterhilft!!!

Ob’s Dir weiterhilft weiß ich nicht. Ich halte Dir jedenfalls die Daumen, daß entweder die Rechtslage in D anders ist oder eine Versicherung einspringt.

Gruß
Edith

Hallo Merlinchen,

bin zwar kein Jurist, aber ich denke, die Sache ist eher technischer Natur. Aus technischer Sicht kann ich Dir mit Gewißheit sagen, daß es ein Problem des Aufzugs, bzw. des Aufzugsbetreibers ist, wenn der Aufzug den Dauerbetrieb nicht aushält. Abgesehen von Vandalismusschäden muß der Aufzug alles aushalten, was Anwohner von ihm verlangen, auch ununterbrochenen Betrieb. Wobei dieser letztlich nicht vorkommt, denn Pausen von einigen Sekunden zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen gibts natürgemäß immer. Je nach Aufzugstyp werden neben ein paar E-Magneten eine Pumpe belastet (hydraulischer Aufzug) oder ein Antriebsmotor für die Tragseilwinde. Da geht auch bei Vollastbetrieb rund um die Uhr nur etwas kaputt, wenn schon der Wurm drin war und es womöglich mit der turnusmäßigen Wartung nicht so genau genommen wird. Eine zulässige Zuladung von 350 kg bedeutet, daß der Aufzug damit von früh bis spät betrieben werden darf. Falls etwas tatsächlich überlastet oder zu warm wird, ist der Aufzug so konstruiert, daß er sich abschaltet, ohne daß irgendein Schaden entsteht. Aufzüge, die nicht vollkommen narren- und mietersicher konstruiert sind und bei denen die Benutzer außer Ein- und Aussteigen und aufs Knöpfchen drücken noch etwas anderes beachten müssen, bekämen in D niemals eine Betriebserlaubnis.

Du kannst dem Vermieter also im Brustton der Überzeugung mitteilen, daß er allein für die Instandsetzung zu sorgen hat und diese selbstverständlich auch alleine zu bezahlen hat. Darüber solltest Du überhaupt nicht mit Dir diskutieren lassen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Um die Möbel und Kisten hoch zu schaffen, haben wir den
vorhandenen Aufzug genutzt. Der ist für 5 Personen oder 350 kg
zugelassen. Und wie ich später erfuhr, ist der Aufzug ca. 30
Jahre alt und hat wohl häufiger seine Aussetzer.

Im Erdgeschoss haben welche den Aufzug beladen, oben haben
welche den Aufzug leergeräumt. Personen sind nie mitgefahren,
sondern bei Bedarf die Treppe hoch bzw. runter. Die schwerste
Beladung für den Aufzug war eine Fuhre mit der Waschmaschine.
Alle anderen Beladungen waren leichter. Also können wir auch
die 350 kg nicht überschritten haben.

Aber nach ca. 2 - 2,5 Stunden hat der Aufzug den Dienst
quittiert. Er findet keine Etagen mehr (fährt in den ersten
Stock, wenn man auf Erdgeschoß drückt usw.)!

Wir haben dann erst mal den Aufzug festgehalten, damit er sich
„abkühlen“ kann. Da das aber scheinbar nicht half, haben wir
nen Zettel reingehängt mit dem Vermerk, dass die Etagen nicht
mehr richtig angesteuert werden. Und als abends die „gute
Seele des Hauses“ (kein offizieller Hausmeister) zuhause war,
haben wir ihn darüber informiert.

Gestern rief mich mein Vermieter (der einige 100 km entfernt
wohnt) an und wollte wissen, was da los sei, ob das beim Umzug
passiert wäre. Es hätten sich andere Mieter bei ihm
diesbezüglich gemeldet.

Jetzt möchte er, dass ich die Kosten für die Instandsetzung
des Aufzuges trage.

Muss ich das übernehmen??? Und falls ja, trägt sowas die
Haftpflichtversicherung?

Hätte man mich im Vorfeld darüber aufklären müssen, welche
„Macken“ der Aufzug hat? Oder kann man mich auch ohne
„Vorwarnung“ belangen?

Ein Aufzug ist dazu da, dass nicht nur Personen sondern auch bis zu einem gewissen Grad Lasten transportiert werden können. Wenn der Aufzug überladen ist bleibt er in 99,9 % der Fälle stehen.

Von einem Aufzug ist auch zu erwarten, dass dieser auch im Dauerbetrieb funktioniert.

Wenn die Technik ausfällt, ist dies zuerst einmal die Frage, weshalb diese ausgefallen ist. Daher muss nun geklärt werden, warum der Aufzug hängen blieb bzw. nicht mehr richtig gesteuert hat. Eine defekte Steuerung ist üblicherweise ohne Verschulden der Mieter jederzeit möglich.

Geht so vor, dass ihr mit dem Vermieter zuerst einmal die Ursache klären lässt, warum der Aufzug nicht richtig funktioniert. Ist es nur ein technisches Problem ist der Vermieter haftbar. Ein anderer Fall wäre es, wenn durch den Umzug eine Beschädigung - z.B. Zerstörung einer Lichtschranke - eingetreten wäre. Dann wäre es Dein Problem ( oder Deiner Versicherung).

Gruss Günter

Hallo Edith,

Wieso hast Du Dich vorher beim Vermieter nicht erkundigt?

wenn es einen Aufzug gibt und er allgemein zugänglich ist, kann man ihn auch benutzen. Dabei muß man vorher keine Erkundigungen über Einschränkungen und technische Mängel einziehen. Ein Fahrstuhl darf keinen technischen Mangel haben!

Aber eine Dauerbelastung über mehrere Stunden, dafür ist ein
normaler Personenlift in einem Miethaus sicher nicht gebaut.

Doch. 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Das Ganze nur unterbrochen durch die regelmäßige Wartung. Ein Fahrstuhl darf schedderig aussehen, er darf klappern und Geräusche machen. Er muß aber auch nach 100 Jahren noch genau so sicher und tragfähig wie am ersten Tag sein. Dafür hat der Betreiber zu sorgen. Wenn etwas schadhaft wird, hat der Betreiber für die Instandsetzung zu sorgen.

Ich halte Dir jedenfalls die Daumen, daß entweder die :Rechtslage in D anders ist oder eine Versicherung einspringt.

Als Benutzer eines Fahrstuhls braucht man keine Versicherung, die einspringt, wenn der Fahrstuhl kaputt geht. Der Betreiber hat gefälligst dafür zu sorgen, daß die für jedermann zugänglichen Einrichtungen eines Hauses in ordentlichem Zustand sind. Ich glaube nicht, daß die Rechtslage irgendwo in Europa anders aussieht.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang

Wieso hast Du Dich vorher beim Vermieter nicht erkundigt?

wenn es einen Aufzug gibt und er allgemein zugänglich ist,
kann man ihn auch benutzen. Dabei muß man vorher keine
Erkundigungen über Einschränkungen und technische Mängel
einziehen. Ein Fahrstuhl darf keinen technischen Mangel haben!

Also wenn ich einen Aufzug ganz normal benutze, würde ich mich auch niemals erkundigen, ob er einwandfrei funktioniert. Da vertraue ich auf die jährlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen.
Aber als ich vor Jahren umgezogen bin, habe ich mich sehr wohl erkundigt, ob es irgendetwas bezüglich der Aufzugnutzung mit dem Umzugszeug zu beachten gibt. Hat mich 5 Minuten Zeit gekostet und es gab nachher keinerlei Probleme. Ein Personenaufzug ist nunmal ein Personenaufzug und kein Lastenaufzug. Es ist wohl wesentlich „einfacher“ mit einem Karton oder ähnlichem eine Lichtschranke zu beschädigen als wenn ich ganz normal mit einem Aufzug fahre.

tragfähig wie am ersten Tag sein. Dafür hat der Betreiber zu
sorgen. Wenn etwas schadhaft wird, hat der Betreiber für die
Instandsetzung zu sorgen.

Das ist alles richtig, aber den Personenaufzug in einem normaler Wohnhaus, der 24 Stunden/365 Tage Dauerbetrieb ohne irgendwelche Beeinträchtigungen aushält möchte ich sehen.

Als Benutzer eines Fahrstuhls braucht man keine Versicherung,
die einspringt, wenn der Fahrstuhl kaputt geht

Wenn er an der Beschädigung schuld dann schon. Wie Günther geschrieben hat, könnte es durchaus zu einer Beschädigung durch den Umzug gekommen sein.

hat gefälligst dafür zu sorgen, daß die für jedermann
zugänglichen Einrichtungen eines Hauses in ordentlichem
Zustand sind. Ich glaube nicht, daß die Rechtslage irgendwo in
Europa anders aussieht.

Da gebe ich Dir recht. Aber für Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, kann wohl niemand hier in Europa zur Verantwortung gezogen werden.
(Zum Glück herrschen bei uns keine amerikanische Sitten, wo jemand ein Leben lang raucht und dann die Tabakindustrie verklagt.)
Aber das hat eigentlich gar nichts mehr mit dem Ausgangsposting zu tun und löst Merlinchens Problem nicht.
Wenn ein Versäumnis des Hauseigentümers vorliegt ist die Sache klar, dann muß Merlinchen für den Schaden keinesfalls aufkommen.

Gruß
Edith