Hallo,
-muss er die nachzahlung leisten und wenn ja,warum?
Ja, muss er. Ich denke mal, dass der Sohn vor dem Auslandsaufenthalt als Student pflichtversichert war und hierfür Beiträge gezahlt hat. Mit Ende des Studiums (damals) endete auch die studentische Krankenversicherung. Danach war der Krankenkasse erstmal (wahrscheinlich) nichts über den weiteren Versicherungsstatus bekannt. Oder hat der Sohn seine Krankenkasse über den Auslandsaufenthalt vorab unterrichtet?
-die k-kasse hatte eine einzugsermächtigung von ihn
gehabt,aber nichts abgebucht
Warum sollte die Kasse auch etwas abbuchen. Wie oben geschrieben endete die studentische Krankenversicherung. Eine weitere Versicherung bestand damals wohl nicht, deswegen auch keine abgebuchten Beiträge.
-muss er jetzt für die versäumnisse der kk.sein studium
erneut abbrechen
Versäumnisse der Krankenkasse sehe ich hier nicht. Der Versicherte (!) ist verpflichtet, sich bei seiner Krankenkasse zu melden, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Einem Studenten (der ja über einen gewissen Bildungsstand verfügt…) ist es durchaus zuzumuten, dass er das Ende seines Studiums auch mit dem Ende seiner Krankenversicherung in Verbindung bringt. Genauso wie ein Arbeitnehmer zu wissen hat, dass er nicht mehr versichert ist, wenn er nicht mehr berufstätig ist.
Darüber hinaus ist die Krankenkasse nicht einmal verpflichtet, den Versicherten über das Ende des Versicherungsverhältnisses zu unterrichten. Viele Kassen machen dies trotzdem - als Serviceleistung.
- wie ist es mit dem auslandsaufenthalt ist es überhaupt
gesetzlich geregelt?
Bei einem dauerhaften und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland wären keine Beiträge zu zahlen. Wie in der Frage jedoch erwähnt, war der Sohn zu Besuch im Ausland. Jeder, der zu Besuch irgendwo ist, kommt auch wieder zurück. Außerdem hatte der Sohn vor, das Studium in Deutschland wieder fortzusetzen. Beide Punkte negativieren einen gewöhnlichen und dauerhaften Aufenthalt im Ausland. Demzufolge sind aus meiner Sicht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
für eine ausführliche antwort bin ich sehr dankbar,mfg
Gern geschehen. Viele Grüße, Florian