angenommen die Miete für April wurde nicht gezahlt, die nachfolgenden Mieten wurden aber gezahlt. Weiter angenommen nun folgte im Mai eine Mahnung und da Mieter nicht reagiert hatte, folgt angenommen jetzt im Juni ein Brief von einer Anwaltskanzlei, welche die Kosten eintreiben möchte zuzüglich anwaltliche Bearbeitungskosten.
Wäre es rechtens seitens des Vermieters, die eine ausgefallene Miete auf diese Art „einzutreiben“ und den Mieter wegen einer nicht erfolgten Mietzahlung Anwaltskosten mit aufzubrummen?
Wenn der Mieter darauf hin an den Vermieter schreiben würde, dass er die eine Miete in 3 Teilen in den folgenden Monaten (Juli/Aug/Sep) zur aktuell fälligen Miete hinzu zahlen möchte, wäre sowas akzeptabel bzw. muss der Vermieter dem Mieter diese Chance geben?
klar sind die Kosten rechts, wie lange glaubst du darf man gläubiger die sogar netterweise mahnen hinhalten? und der vermieter kann darauf bestehen das alles bezahlt wird auf einmal
wie lange glaubst du darf man
gläubiger die sogar netterweise mahnen hinhalten? und der
vermieter kann darauf bestehen das alles bezahlt wird auf
einmal
Wir sind hier im Expertenforum Mietrecht.
Was soll so was?
Jo
Außer, dass du offensichtlich einen Flüchtigkeitsfehler entdeckt hast, kann ich deinem Text nichts entnehmen, was mit dem UP in irgendeiner Weise in Verbindung zu stehen scheint.
wie lange glaubst du darf man
gläubiger die sogar netterweise mahnen hinhalten? und der
vermieter kann darauf bestehen das alles bezahlt wird auf
einmal
Da auch, wer ohne Rechtschreibfehler ist, werfe den ersten Füller!
wie lange glaubst du darf man
gläubiger die sogar netterweise mahnen hinhalten? und der
vermieter kann darauf bestehen das alles bezahlt wird auf
einmal
Wir sind hier im Expertenforum Mietrecht.
Was soll so was?
Jo
Ich erklärs dir, die Miete wird fällig, wurde nicht bezahlt, der Vermieter mahnt (unnötiger, der der Verzug vorliegt) und übergibt den Vorgang einem Rechtsanwalt als das Geld immer noch nicht geleistet wird.
Da der Mieter keinen Rechtsanspruch auf einen Ratenzahlung hat ist die Miete plus dem Verzugschaden natürlich komplett fällig.
Wenn du sowas Grundlegendes nicht verstehst, zögere bitte nicht nachzufragen, wir helfen dir gern
Da auch, wer ohne Rechtschreibfehler ist, werfe den ersten
Füller!
Ja, ist gut. Rechtschreibfehler. Wie sollte es denn richtig heißen? Die Kosten sind rechtens?
Wenn du sowas Grundlegendes nicht verstehst, zögere bitte
nicht, nachzufragen, ich helfe dir gern.