hallo,
ich möchte demnächst ein Haus kaufen. Einen Darlehensantrag habe ich schon gestellt. In diesem Antrag wird der Begriff „modifizierte Ausfallbürgschaft“ verwandt. Wer kann mir erklären war das bedeutet.
Gruß Conny
Hallo Conny,
vielleicht zuerst mal die Ausfallbürgschaft:
Ausfallbürgschaft bedeutet, dass die Bank dem Bürgen nachweisen muss, dass sie einen Verlust erlitten hat. Und das kann die Bank erst, nachdem sie in das gesamte Vermögen des Schuldners erfolglos oder nur mit Teilerfolg vollstreckt hat. Danach stehen dann vielleicht noch Forderungen offen und nun ist der Bürge dran.
Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird im Vertrag genau geregelt, wann der Ausfall als eingetreten gilt z.B. bereits dann, wenn der Hauptschuldner (Kreditnehmer) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Das heißt, dass sich die Bank bei der modifizierten Ausfallbürgschaft besser stellt, da sie nicht erst in das Vermögen des Hauptschuldners vollstrecken muss.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen, wenn nicht, dann frag einfach nochmal.
Viele Grüße
Heiko
hallo,
ich möchte demnächst ein Haus kaufen. Einen Darlehensantrag
habe ich schon gestellt. In diesem Antrag wird der Begriff
„modifizierte Ausfallbürgschaft“ verwandt. Wer kann mir
erklären war das bedeutet.
Gruß Conny
Hallo,
Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird im Vertrag genau
geregelt, wann der Ausfall als eingetreten gilt z.B. bereits
dann, wenn der Hauptschuldner (Kreditnehmer) seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.
ich kenne eigentlich aus den öffentlichen Förderungen (und ich nehme an, daß es sich hier um so etwas handelt) so, daß man da einen Zeitraum von 12 Monaten nach Fälligkeit der ersten nicht erbrachten Leistung (Zins/Tilgung) festlegt, d.h. ab dann gilt der Ausfall als festgestellt und die Bürgschaft kann gezogen werden.
Gruß,
Christian