folgender Fall könnte sich so oder so ähnlich in Deutschland zugetragen haben:
Eine Person X macht einen Termin bei einer Kosmetikerin aus, geht hin. Anschließend tauchen Probleme auf, durch gutes Zureden der Kosmetikerin werden jedoch zwei Folgetermine vereinbart. Schriftlich wird nichts fixiert, es hängen auch keine (sichtbaren) AGB oder ähnliches in der Praxis aus.
Nach einem Gespräch mit einer Bekannten beschließt X doch nicht mehr hinzugehen, da offensichtlich die aufgetretenen „Komplikationen“ an einer falschen Behandlung lagen. Die Termine vergisst X, sagt sie auch nicht ab.
Nun erhält X einige Wochen später eine Rechnung über immerhin 50 Euro, zu zahlen wegen Nichterscheinens zu zwei vereinbarten Terminen.
nach meiner persönlichen Meinung sollte X die 50 Euro bezahlen und sich das nächste mal besser an die eigenen abgemachten Termine halten. Zur Erinnerung kann sie die Termine in einen Kalender eintragen, dann vergisst sie das auch nicht. Dreimaliges Nichterscheinen würde ich schon als eine Frechheit bezeichnen.
Wer einen Termin mit einer anderen Person macht (Dienstleister, Handwerker, Kosmeterin ist völlig egal) geht eine Verpflichtung ein. Dieser Verträge ist auch mündlich wirksam und muß nicht schriftlich fixiert werden. Die Person (in diesem Falle Kosmetikerin) hält sich die Zeit frei und sagt möglicherweise anderen Interesentinnen ab - dadurch hat sie einen Verdienstausfall. 50 Euro Schadenersatz halte ich daher durchaus für gerechtfertigt. Ich finde es auch eine Frechheit, Termine zu vereinbaren und dann ohne Absage nicht zu erscheinen.
Wenn es beim ersten Besuch einen Behandlungsfehler gab, steht das auf einem ganz anderen Blatt und hat mit den beiden vereinbarten Terminen nichts zu tun.
Wer seine Meinung ändert, sollte dies dem Geschäftspartner mitteilen oder zahlen.
Grüße
Gordie
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ich kann die Meinung zwar gut verstehen und ehrlich auch ich finde es nicht
gerade die feine Art Termine nicht mindestens abzusagen.
Hier geht es aber nicht darum das eigene verletzte empfinden kund zu tun ,sondern eine Antwort
darauf zu finden wie dies rechtlicht einzuordnen ist.
Und bei allem Respekt es ist eben schon ein wesentlicher Unterschied ob es hier um eine Dienstleistung,Handwerksleistung handelt die bestellt wurde,oder um einen Termin
Folgetermin im Gesundheitsbereich.
Fakt ist >Eine Person X macht einen Termin bei einer Kosmetikerin aus, geht hin. Anschließend tauchen Probleme auf, durch gutes Zureden der Kosmetikerin werden jedoch zwei Folgetermine vereinbart.