Ausfallentschädigung beim Motorrad?

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich wollte letzten Freitag mit meinem Motorrad in Urlaub fahren, und am Freitagmorgen ist mir auf dem Weg zur Arbeit ein Auto in meine neue Fireblade gefahren… Das Teil ist jetzt hin… Klar, die Versicherung vom Gegner zahlt, er war komplett schuldig. Bei Autounfällen wird ja auch immer eine Ausfallsentschädigung bezahlt für ca. 1 Woche oder ein Mietwagen… wie ist das bei einem Motorrad… Kann ich hier was geltend machen. Was kann ich überhaupt alles bei einem Motorradunfall geltend machen?

Gruß + Danke
Markus

Hi,

das ist eine Frage, die Du Deinem Anwalt stellen solltest. Das Gute dabei: Der
Unfallgegner bezahlt ihn auch noch.

Gruß vom T.

Hey!!

Ich brauch doch wegen dem keinen Anwalt! Das ist typisch Deutschland, wegen jedem Scheiß Anwalt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

…das ich dafür nicht gleich 1000Sternchen auf einmal geben kann ;o)…

Gruß Timon

Merkwürdig…
Hi.
Glückwunsch, dass Dir nichts passieret ist.
Merkwürdig finde ich, dass Du berechtiget Fragen zu eventuell ebensolchen Ansprüchen hast, diese aber nicht an einen Fachmann richten willst. Warum das Risiko eingehen, dass Dir Ansprüche aufgrund Unkenntnis entgehen, anstatt einen Fachmann zur Beratung zu konsultieren? Das heisst ja nicht dass Du den Unfallgegner verklagen sollst, seine Hütte brandschatzen und seinen Kindern auflauern.

Ich würde mir Bereatung einholen.

Was am konsultieren eines Anwalts unstatthaft ist verstehe ich nicht.

Gruß

Zaphod

1 „Gefällt mir“

Ich brauch doch wegen dem keinen Anwalt! Das ist typisch
Deutschland, wegen jedem Scheiß Anwalt…

Versicherungen pflegen mit allen Wassern gewaschen zu sein, und bevor ich mich
von denen über den Tisch ziehen lasse oder auf Dinge verzichte, die mir als
Geschädigtem zustehen, lasse ich mich lieber vom Fachmann beraten.

Ob das typisch deutsch ist oder nicht interessiert mich gerade mal gar nicht.

Gruß T.

1 „Gefällt mir“

Generell wird Ausfall gezahlt, wenn aber ein PKW in deiner Garage steht oder der Schnee meterhoch auf der Strasse liegt, dann gibt es wieder nichts … google mal nach Urteilen oder frage deinen Anwalt. Es kann beim Bike nur der aktuelle Einzelfall bewertet werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es instressiert nicht wie das Wetter ist und ob du noch ein Auto in der Garage hast.
Meine Partnerin hat für ihre Fazer 56€/Tag für 10 Tage erhalten. Das bei nem Totalschaden. Fahren hätten wir eh nicht mehr können weil es nur noch geregnet hat.

Dazu kamen noch:
Handschuhe, Helm, Schuhe, Hose, Schmerzensgeld, telefonkoste usw.

Aber: Anwalt einschalten. Das ist weder unseriös noch typisch deutsch. Es ist Dein Recht. Nur so bekommst Du alles was Dir zusteht.

Gruß Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]