Ausfallgeld in Österreich?

Hallo,

wenn in Österreich eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz für einen Schaden am Motorrad an einen Deutschen bezahlen muß, muß diese Versicherung auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bezahlen? Wenn ja, gibt es dafür bestimmte Tagessätze und für wie lang?

Gruß
Otto

Hi!

wenn in Österreich eine Kfz-Haftpflichtversicherung
Schadenersatz für einen Schaden am Motorrad an einen Deutschen
bezahlen muß, muß diese Versicherung auch eine Entschädigung
für den Nutzungsausfall bezahlen?

Ist alles in Österreich passiert? (Unfall, Reparatur, etc.)
Wenn ja, dann „Nein“ (das zahlt dann in Österreich die eigene Haftpflichtversicherung, falls man keinen Mietwagenverzicht hat, was die Versicherung wiederum günstiger macht)

Grüße,
Tomh

Hallo,

Ist alles in Österreich passiert? (Unfall, Reparatur, etc.)

Unfall ja, Reparatur nein - ist auch nicht mehr wirtschaftlich. Motorrad wurde vom ADAC nach D überbracht.
Gruß
Otto

Hi!

Ist alles in Österreich passiert? (Unfall, Reparatur, etc.)

Unfall ja, Reparatur nein - ist auch nicht mehr
wirtschaftlich. Motorrad wurde vom ADAC nach D überbracht.

Möglich wäre es, Entschädigung einzuklagen - die Aussichten sind jedoch nicht gerade berrauschend :frowning:

Grüße,
Tomh

Ergänzungsfrage
ist mir verspätet eingefallen:
angenommen das Motorrad eines Deutschen wird von einem österreichischen Kraftfahrer in Österreich beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Österreichers hat dann das beschädigte M. begutachten lassen und stellt dabei einen Wiederbeschffungswert X fest. Dieser erscheint dem Geschädigten viel zu niedrig. Hat nun dieser in Österreich auch das Recht als Eigentümer, selbst ein Gutachten erstellen zu lassen, das die Haftpflichtversicherung des Schädigers bezahlen muß?

Gruß
Otto

Hi!

Hat nun dieser in Österreich
auch das Recht als Eigentümer, selbst ein Gutachten erstellen
zu lassen, das die Haftpflichtversicherung des Schädigers
bezahlen muß?

  1. Ja, er hat natürlich das Recht, ein Gutachten erstellen zu lassen.
  2. Nein, die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss es nicht bezahlen (sie hat ja ihr „eigenes“ Gutachten)
  3. Hilft dann nur mehr der Gang vor Gericht, wo dann ein unabhängiger Gutachter den Wert feststellt.

Grüße,
Tomh