Ausfolgung persönlicher Habseligkeiten

Guten Morgen miteinander,

aus einer gescheiterten Beziehung seien bei dem einen noch - teilweise recht teure und sperrige - Besitztümer des anderen geblieben. Die möchte der eine natürlich so schnell wir möglich loswerden, auch, um nicht immer an den anderen erinnert zu werden.
Nun hat der eine die Absicht, dem anderen eine Frist zu setzen, bis zu der die Dinge abgeholt sein müssen bzw. ihm einen Termin zu nennen (nehmen wir mal an: Mittwoch, den xx., zwischen 13 und 18 Uhr).
Was kann er mit den Sachen tun, wenn der andere sie nicht abholt?
Was kann er tun, wenn der andere auf das Schreiben gar nicht reagiert, auch keinen anderen Termin vorschlägt?
Kann er die Sachen von einer Spedition einpacken und auf Kosten des anderen zu ihm bringen lassen?

Nehmen wir, bitte, weiterhin an, die Angelegenheit leide keinen langen Aufschub.

Ich danke geziemend für etwelche Auskünfte!

EFvM

Guten Tag allerseits,

es ist der seltene Fall eingetreten, dass schon für eine Frage ein Sternchen vergeben wurde. Sie ist ja auch erlesen formuliert, vielleicht so exquisit, dass jdem, der hätte antworten können, sogleich der Mut entsank.

Das muß er nicht! Ich bin auch mit gestammelten Antworten zufrieden, sofern sie hilfreich sind.

Bitte, bitte!

EFvM

Vielleicht…
…lesen hier nur Tierfreunde mit? Oder nur die Tierfreunde wissen die Antwort, die anderen nicht?

Gruß
Nelly