Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Ich bin zur Zeit in der 11. Jahrgangsstufe an einem Gymnasium in NRW und wollte jetzt zum Halbjahr ein Fach abwählen (Philsophie - hab aber auch noch Religion, wäre also daher kein Problem).
Unser Oberstufenleiter meinte dann aber auf einmal, dass das nicht möglich sei, weil „er es nicht will“.
Darf der das denn einfach so bestimmen?
Außerdem ist das an anderen Schulen doch auch erlaubt und die vergangenen Jahrgänge durften das auch machen und, bevor ich meine Kurse gewählt habe, wurde uns gesagt, dass man zum Halbjahr Kurse abwählen kann.
Ich würde jetzt gerne im Schulgesetz die passende Stelle finden und dem Lehrer zeigen, dann kann der doch eigentlich nichts mehr dagegen sagen, es sei denn, die Schulkonferenz hat da einen Sonderbeschluss gemacht. Ist doch so, oder?
Wisst ihr, wo es so ein aktuelles Schulgesetz gibt? Im Internet finde ich da nur so eine Kurzfassung, wo solche Details nicht drin stehen.
Ich freu mich über jede Antwort!
Liebe Grüße, Jana
Hallo!
Unter
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html
findest Du alle für NRW relevanten Vorschriften. Und: eine Schule darf sich nur über Landesvorschriften hinwegsetzen, wenn es in dieser Vorschrift eigens vorgesehen ist.
Grüße,
Vlado
Die Seite ist an sich perfekt…nur leider lassen sich die ganzen Sachen da nicht öffnen („Beim Versuch, dieses Dokument zu öffnen, ist ein Fehler aufgetreten“). 
Gibt es sowas wohl irgendwo gedruckt?
Trotzdem Danke!!!
Hallo, Jana,
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Die genau URL ist http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/
Dort kannst Dir das SchulG auch als PDF-Datei herunterladen.
Wahrscheinlich trifft § 32 zu.
Zitat (SchulG NRW)
§ 32 Praktische Philosophie, Philosophie
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist. In der gymnasialen Oberstufe besteht die Verpflichtung, nach einer Befreiung vom Religionsunterricht das Fach Philosophie zu belegen.
Ende Zitat
Ich würde noch mal auf den Lehrer zugehen und ihn bitten, seine Weigerung zu begründen. Mit der flapsigen Antwort „Weil ich nicht will!“ würde ich mich nicht abspeisen lassen.
Gruß
Eckard
Hallo Jana,
ich kann dir nur mal sagen wie das bei mir ist (bin auch in NRW in der 11. Klasse):
-
bei der Fächerwahl konnten wir ENTWEDER Religion ODER Philosophie nehmen
-
jetzt, nach dem 1. Halbjahr, können wir WEDER Fächer abwählen, NOCH welche neu dazuwählen
Wie das genaue Schulgesetz ist weiß ich nicht, aber Lehrer meinen halt immer, dass sie sich so einfach durchsetzen könnten. Deswegen lohnt es sich auch (meistens) nicht mit Lehrern über irgendwas zu diskutieren, weil sie nämlich sowieso niemals nachgeben würden. Aber vielleicht hast du ja Glück und kannst deinen Lehrer doch noch überreden… ich wünsch dir jedenfalls viel Glück dabei. 
Danke für eure Hilfe!
Ich werd dann mal im Schulgesetz nach der passenden Stelle suchen.
Ich denke mit dem Lehrer zu diskutieren hat echt keinen Sinn…der ist auch nicht wirklich nett.
Naja, wenn mir Philosophie dann erspart bleibt das letzte Halbe Jahr, hat sich der Aufwand auf jeden Fall gelohnt. 
LG, Jana