Ausführlichkeit von Steuerbescheid

Hallo,

Steuerbescheide sind ja recht kurz. Z. B. steht da:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung xxx Euro.

Hat man kein Recht zu erfahren, wie das Finanzamt auf den Betrag kommt?

Grüße
Carsten

Natürlich hat man ein Recht, zu erfahren, wie die Werte im Steuerbescheid ermittelt wurden:

  1. Bescheid mit eigener Steuererklärung vergleichen
  2. Bei Differenz in den Erläuterungen zum Bescheid nachschauen
  3. Beim Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter fragen
  4. Im Zweifelsfall gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid
    Korrekterweise müsste das Finanzamt eine Stellungnahme des Steuerpflichtigen vor
    Versenden des Bescheids einholen, wenn es beabsichtigt, von den Angaben in der Steuererklärung abzuweichen. Wegen der hoffnungslosen Überlastung des Sachbearbeiter
    durch sinnlose Personalreduzierung in den vergangenen Jahren wird dieser Rechtsgrundsatz des sogenannten „rechtlichen Gehörs“ gern vernachlässigt.
    Gruß, RHG.