Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Ich beauftragte ein kleines Malerunternehmen meine Wohnung bevor ich dort einzog zu renovieren. Folgende Auftragsbestätigung bekam ich vor dem Auftrag:
„“““wie telefonisch besprochen senden wir Ihnen den Auftrag noch einmal per Email zu:
Termin: 30.5.11 um 7.30 Uhr
ca. 76 qm große Wohnung, Deckenhöhe ca. 2,80 m
In zwei Räumen (zusammen ca. 35 qm), im Abgstellraum (ca. 4qm) und einem Badezimmer (ca. 3qm WANDFLÄCHE) werden die Wände neu mit Raufaser tapeziert.
Die gesammte Wohnung wird im Anschluss gestrichen, Decken einfach, die Wände zweifach in weiß mit Dispersionsfarbe. Ein Raum wird abgetönt.
Die Räume stehen zum Arbeiten leer.
Gesamtpreis inkl. Material: 2150 €“““““
Telefonisch wurde vereinbart, dass der Auftrag an zwei Tagen durchgeführt wird (30.5 und 31.5). Dies allerdings klappte nicht. Die Maler waren terminlich restlos überlastet. Kamen jeweils nur sporadisch und auf erheblichen Druck, meinten dann sie hätten ja nicht weitermachen können, da andere Handwerker im Wege gestanden hätten, was völliger Blödsinn ist.
Es wurde bis zu meinem Einzug nicht alles fertig. Viele Feinarbeiten nicht und ein Raum ist komplett unfertig. (ohne Tapete etc.)
Seit einer Woche nun versuche ich das Unternehmen zu erreichen, warte auf antworten, es kommt aber nichts mehr.
Bezahlt habe ich noch nichts. Werde ich auch bis auf weiteres natürlich nicht machen.
Allerdings möchte ich
meine Wohnung fertig stellen.
wissen wie die Rechtslage ist. Wie ich weiter vorgehe?
Hier hätte ich gern eine Info.
Danke für die Hilfe.
ich darf keine direkte Rechtsberatung tätigen. Ich gehe davon aus, alle Angaben sind richtig und vollständig; insbesondere haben keine anderen Handwerke die Wohnung und damit die Arbeiten blockiert.
Auch sonst war die Wohnung frei von eventuell störenden Möbeln.
Schön wäre es, wenn Freunde / Bekannte als Zeugen zur Verfügung stehen würden.
Ich würde vorgehen:
Den Malerbetrieb schriftlich auffordern, die Restarbeiten sofort auszuführen ( mit Fristsetung für Arbeitsbeginn und Arbeitsdauer ); da ich nicht weiß, welche Zeit zwischen Auftragserteilung und Arbeitsbeginn lagen, würde ich eine Frist von 5 Arbeitstagen wählen.
In jedem Fall noch androhen die Beauftragung einer Fremdfirma mit dem Hinweis, daß sie diese Kosten zu tragen haben.
Dies alles versenden per Fax, Mail und Einschreiben/Rückschein. Alle möglichen Versandnachweise ausdrucken.
Wichtig ist vor allem für alles Beweise durch Zeugen – Bilder – Schriftstücke sammeln.
Nicht so viel telefonieren; Bewise ???
Und wenn die Wohnung ferig ist, daß neue Heim genießen und abwarten.
Aber alles unverbindlich und ohne jede Haftung !!!
dem Handwerker kündigen, wenn Sie ihn vorher mit Frist zur Fertigstellung aufgefordert haben. Die Frist kann ruhig kurz sein (3 Tage). Dabei drohen Sie eine Ersatzvornahme und Rücktritt / Kündigung des Vertrages an. Sie beauftragen dann einfach einen neuen Handwerker, wenn die Arbeiten nicht fertiggestellt werden. Sie zahlen dann den neuen Handwerker und ziehen die Rechnung von den 2.150 Euro des ersten Handwerkers ab.
Im Ergebnis zahlen Sie dann max. 2.150 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Guten Morgen funny! Also ich denke mal, da wirst Du so nicht weiterkommen, da ist es schon am besten, wenn Du ein Beratungsgespräch mit einem REchtsanwalt machen würdest, da sich die Firma ja rausreden kann mit Termindruck und dass eben zuviele Handwerker da waren, so dass es nicht möglich war, den Termin einzuhalten und fristgerecht fertig zu werden. So weit ich weiss, kostet dieses 1.Beratungsgespräch nichts oder nicht so viel, hoffe mal, Du hast vielleicht für solche Fälle eine REchtsschutzversicherung? Wünsche Dir alles Gute, bis dann, have fun- vlG. Nadjeshda
Drohen Sie mit einem Anwalt und einer Kürzung der Rechnung, um die ARbeiten zu beschleunigen.
Sie können auch eine Frist setzen und mit Ablehnung drohen. Dann können Sie jemand anders beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich die entsprechenden Paragraphen im BGB jetzt nicht mehr nachschlage, da es schon sehr spät ist. Sie stehen im Werkvertragsrecht. Im Ergebnis gilt aber folgendes: Bei einem Werkvertrag (wie Anstreichen oder Autoreparatur) zählt nach dem Gesetz nicht das Bemühen, sondern das Erreichen des Ergebnisses. Ihre Wohnung sollte an einem bestimmten Tag in einem bestimmten Zustand sein; das hat nicht geklappt. Also war die Leistung mangelhaft. Um den Auftrag von einer anderen Firma oder in Eigenarbeit beenden (lassen) können, sollten Sie das Unternehmen nachweisbar (schriftlich und per Einschreiben) unter Fristsetzung (mdst. 14 Tage) und Ablehnungsandrohung in Verzug setzen. Man kann sich streiten, ob das notwendig ist, denn der Auftrag war ja konkret terminiert, aber es schadet nicht. Nach Ablauf der Frist sollten Sie den Vertrag nochmals definiv kündigen und können sich weigern, das Unternehmen weiterarbeiten zu lassen und sich um Ersatz kümmern.
Bezahlen müssen Sie im Ergebnis das, was Sie an verwendbaren Vorteilen erlangt haben, also alle brauchbaren Leistungen. Ich würde das ungefähr nach Quadratmeteranteil der fertigen Zimmer rechnen, halbfertige Zimmer entsprechend weniger.