Ausfülhilfe Antrag Erlass Vollstreckungsbescheid

Ich möchte einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen.
Was ist billiger : Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids vom Gericht erlassen. Oder den Vollstreckungsbescheid selbst durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Was ist praktisch der Unterschied?
Was ist einfacher für mich?

Der VB wird immer durch das Gericht über den GV laufen.
Du stellst den Antrag auf VB an das Gericht. Kosten sind gleich

Danke!
ich habe noch eine kleine Frage: unter nr 12 und 13 muss ich den Gesetzlichen Vertreter des Antragsgegners angeben.Ich nehme an, das hiermit gemeint wird, ob ich das schreiben an einen eventuellen Anwalt richten möchte vom Antragsgegner. ist das richtig? Da der Antragsgegner mir auf den Mahnbescheid nicht geantwortet hat, nehme ich an dass ich hier nichts aus zu füllen brauche, da ich nicht weis ob der Antragsgegner einen Anwalt hat oder nicht. ist das richtig so?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Der VB wird immer durch das Gericht über den GV laufen.
Du stellst den Antrag auf VB an das Gericht. Kosten sind
gleich

Ist nur für eien Vertreter also Anwalt…sonst frei lassen

danke!

Ist nur für eien Vertreter also Anwalt…sonst frei
lassen