Ausfüllen Anlage EÜR

Hallo liebe Experten, die Anlage EÜR lässt ein paar Verwirrungen beim Ausfüllenden aufkommen (ja, die „allgemeine“ Formulierung…).
In Zeile 24 „bezogene Fremdleistungen“ trägt man wohl die Beträge aus Rechnungen anderer Unternehmen ein. Ist das korrekt? Brutto oder Netto? Das wird leider nicht angegeben.
Sind dabei jene Beträge bereits mit einzuschließen, die separat in den Zeilen 39 - 45 (Aufwendungen für Telefon, Werbung, Rechtsberatung…) sowie Zeile 60 (Treibstoff) eingetragen werden sollen? Und sind diese Beträge (Zeile 39-45 + 60) wiederum brutto oder netto anzugeben? Für entsprechende Hinweise bin ich sehr dankbar. Schöne Grüße CC

Lieber CCroxx,

ohne jegliche Gewähr, als Freiberufler, der seine EÜR ausfüllt:

Hast Du keine Ausfüllhilfe? Dort ist vieles erläutert.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formul…

Bist Du Kleinunternehmer, dann ist brutto = netto, ansonsten gibst Du EÜR und Umsatzsteuererklärung ab. Die Ust wird im Formular EÜR in 12-14 berücksichtigt.

Die Vorsteuer und die Ust. kommen in die Umsatzsteuererklärung. Deshalb hier meines Erachtens also die Nettobeträge angeben.

Wenn Beträge summiert eingetragen werden, dann ist das im Formular sichtbar als Summe abgesetzt. Wie z.B. Zeile 20

Fremdleistungen sind Leistungen, die Du von Dritten einkaufst, um Deine DL zu erstellen.
Sprit und Co sind betriebliche Aufwendungen. Bekommen ihr eigenes Feld.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fremdleistung
Beispiel Fremdleistung, jemand verkauft eine gemeinsame Beratung und hat einen Kollegen dabei, der ihm im Anschluss eine Rechnung schreibt.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.

Gruß

Angel

Servus,

die Anlage EÜR ist nichts anderes als eine Überschussrechnung nach vorgegebener Gliederung. Es wird keine Einnahme und keine Ausgabe doppelt oder mehrfach eingetragen.

Die Gliederung der Ausgaben ist sachlich. Bezogene Fremdleistungen sind nur die Leistungen von anderen Unternehmern, die nirgendwo anders aufgeführt sind, z.B. an Subunternehmer vergebene Leistungen.

Die Ausgaben werden alle in ihrer tatsächlichen Höhe angegeben (das, was auf der Rechnung als Entgelt ausgewiesen ist). Die in den Rechnungen von anderen Unternehmern ausgewiesene Umsatzsteuer (= Abziehbare Vorsteuer), die oben drauf kommt, steht extra in Zeile 48 - so ist sie mit der USt-Erklärung abstimmbar.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Die Vorsteuer und die USt kommen in die Umsatzsteuererklärung. Deshalb hier meines Erachtens also die Nettobeträge angeben.

Sie kommen auch in die Anlage EÜR, aber jeweils in die Zeile, in denen das steht.

Wenn die Anlage EÜR nicht mit den Werten aus der USt-Erklärung abstimmbar ist (macht die Maschine), dauert das ewig, bis veranlagt wird, und gibt auch noch einen Haufen Rückfragen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank, Angel.
Natürlich habe ich eine Ausfüllhilfe, in der aber (wahrscheinlich bewusst) genau diese Fragen nicht beantwortet sind :smile:

Zur „Fremdleistung“ gehört dann auch ein Zulieferer, oder?

Blöde Frage, da man ja mit allem rechnen muss: Bei „betrieblichen Aufwendungen“ (Werbung, Telefonrechnung etc.) darf man schon die Vorsteuer geltend machen, oder?

Besten Dank

C.C.

P.S.:
Kann man von den Tankbelegen auch die Vorsteuer geltend machen? Die damalige Steuerberaterin hat das so gemacht - nur momentan bin ich etwas verwirrt.
Danke nochmal…

Hallo MM,

vielen Dank für die Antwort.
„Tatsächliche Höhe“ wäre dann der Bruttobetrag?

Schöne Grüße
C.C.

Servus,

mit tatsächliche Höhe meine ich das, was etwas kostet.

Wenn ein Unternehmer was für 300,00 € + 57,00 € USt = 357,00 € käuft und dann 57,00 € Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abzieht, kostet ihn der Kauf 300,00 € = das Entgelt.

Schöne Grüße

MM

Vorsteuerabzug
Servus,

Zur „Fremdleistung“ gehört dann auch ein Zulieferer, oder?

Einkauf von Waren steht eine Zeile höher.

darf man schon die Vorsteuer geltend machen, oder?

Vorsteuerabzug gibts dann, wenn die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde und eine Rechnung da ist, die die Angaben gem. § 14 Abs 4 UStG enthält.

Bei Rechnungen bis 150 € sind die Anforderungen etwas weniger, deswegen genügt bei Tankbelegen die übliche Quittung: https://dejure.org/gesetze/UStDV/33.html

Außerdem gibt es Vereinfachungen für Fahrkarten.

Schöne Grüße

MM

Noch einmal vielen Dank !!!

Na, warum denn nicht gleich auf „Menschendeutsch“ :smile:
Nochmals herzlichen Dank !!!

Servus,

Na, warum denn nicht gleich auf „Menschendeutsch“ :smile:

um ein grundsätzliches Verständnis zu erzeugen, was damit gemeint ist, wenn bei der Einkommensteuer von Aufwand, Ausgaben, Kosten und dergleichen die Rede ist.

Schöne Grüße

MM