Hallo,
ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und muss jetzt meine erste Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.
Bisher habe ich nur kleinere Ausgaben gehabt und keine Einnahmen, da das Gewerbe noch im Aufbau ist.
Wo trage ich die Einkaufspreise für diese Anschaffungen in der Umsatzsteuervoranmeldung ein?
Meinen Privatwagen - mein Privat-Handy - mein PC und mein Telefon nutze ich ebenfalls für mein Gewerbe.
Kann ich dies ebenfalls - und wenn ja, wo - in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Peter
Sie tragen die Vorsteuer und nicht die Anschaffungspreise ein. Hilfsweise verwenden Sie ein Beiblatt, wenn Sie meinen noch etwas erläutern zu müssen. Auto, Handy und PC werden zu Betriebsvermögen, wenn diese überwiegend beruflich genutzt werden. Folglich können Sie die Vorsteuern aus diesen Kosten ebenfalls erstattet bekommen.