Ausfüllen Schadensanzeige

Ein Geschädigter, der selbst nicht Versicherungsnehmer ist, soll ein Schadensaufnahmeformular ausfüllen. Das kann er natürlich nur, soweit die Fragen den Schadensvorfall betreffen. Fragen die den Versicherungsvertrag betreffen (vereinbarte Schadenssumme etc.) kann hingegen nur der Versicherungsnehmer ausfüllen.

Nun enthält das Formular folgenden, anscheinend branchenüblichen Passus: Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für den Inhalt dieser Unfallanzeige auch dann verantwortlich bin, wenn ich sie nicht selbst ausgefüllt habe

Inwieweit können durch eine Unterschrift unter diesen Passus rechtliche Folgen für den Geschädigten/den Versicherungsnehmer eintreten, wenn die jeweils andere Partei falsche Angaben macht? Kann insbesondere die Versicherungsgesellschaft aufgrund dieses Passus den Geschädigten, der kein Vertragspartner der Versicherung ist, für falsche Angaben des Versicherungsnehmers haftbar machen?

Gruß

Hallo,

Schadenanzeigen sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Oft werden diese auch bei den Geschädigten angefordert um festzustellen, ob sich der gemeldete Schaden auch tatsächlich so zugetragen hat.

Beispiel aus einem mir vorliegenden Schadensfall:

Die Tochter von Kunde A fährt mit einem PKW beim Einparken an das Auto von G.

Dann wird ein Privathaftpflicht-Schaden gemeldet mit folgendem Text.

„meine Tochter ist mit ihrem Fahrrad an das Auto von G gefahren.
Schaden = leichte Kratzer und eine Beule“

Schadensmeldung vom Geschädigten G: das Auto von A ist beim Einparken an meinen Ford gestoßen. Zeuge X kann dies bezeugen.

Der Schaden von G wurde durch die Kfz-Haftplicht vollständig bezahlt.

Die Kfz-Haftpflicht und die Privathaftpflicht von Kunde A wurden vom VU gekündigt.

Vielleicht beantwortet dies Ihre Fragen!

Gruß Merger

Hallo,

in diesen Fällen kann es ja auch sein, dass Ihnen beim Ausfüllen jemand hilft. Es könnte beispielsweise ein Berater der Versicherungsgesellschaft sein. Und mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass das Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.
Beispiel: Ihr Auto wurde gestohlen und Sie /jemand Drittes füllt das Formular an der Stelle der „gefahrenen Kilometer/Kilometerstand“ bewußt falsch aus…
Sie können sich also später nicht darauf berufen, „nur“ unterschrieben zu haben, aber jemand anderes hätte es ausgefüllt.

O.K.?

Inwieweit können durch eine Unterschrift unter diesen Passus
rechtliche Folgen für den Geschädigten/den Versicherungsnehmer
eintreten, wenn die jeweils andere Partei falsche Angaben macht?

Der geschädigte kann natürlich nur für seine Angaben verantwortlich gemacht werden.

Kann insbesondere die Versicherungsgesellschaft
aufgrund dieses Passus den Geschädigten, der kein
Vertragspartner der Versicherung ist, für falsche Angaben des
Versicherungsnehmers haftbar machen?

Natürlich nicht.

Danke euch Dreien…
Ich hab die Bedeutung des fraglichen Satzes wohl etwas überschätzt. Dabei ist die Formulierung 'Ich nehme zur Kenntnis… eigentlich hinreichend deutlich.

Gruß