Ein Geschädigter, der selbst nicht Versicherungsnehmer ist, soll ein Schadensaufnahmeformular ausfüllen. Das kann er natürlich nur, soweit die Fragen den Schadensvorfall betreffen. Fragen die den Versicherungsvertrag betreffen (vereinbarte Schadenssumme etc.) kann hingegen nur der Versicherungsnehmer ausfüllen.
Nun enthält das Formular folgenden, anscheinend branchenüblichen Passus: Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für den Inhalt dieser Unfallanzeige auch dann verantwortlich bin, wenn ich sie nicht selbst ausgefüllt habe
Inwieweit können durch eine Unterschrift unter diesen Passus rechtliche Folgen für den Geschädigten/den Versicherungsnehmer eintreten, wenn die jeweils andere Partei falsche Angaben macht? Kann insbesondere die Versicherungsgesellschaft aufgrund dieses Passus den Geschädigten, der kein Vertragspartner der Versicherung ist, für falsche Angaben des Versicherungsnehmers haftbar machen?
Gruß