Danke ersteinmal für die Antworten.
ich möchte ein Nebengewerbe gründen. War bei dem Gewerbeamt,
die sagten mir ich bräuchte KEINEN Gewerbeschein nur eine
Steuernummer (da Promotion in Bochum ohne geht).
hallo, würde mich wundern wenn dem so wäre - ist doch
gewerbliche tätigkeit und kein katalogberuf
Habe mich jetzt aufgrund deiner Antwort beim Amt erkundigt. Es
wäre so, dass seit einigen Jahre diese Arten von
Dienstleistungen nicht mehr als Gewerbe gehandelt werden.
Einige Städte würden es fälschlicherweise noch machen. Die
Stadt Bochum allerdings hätte sich damit bereits vor Jahren
juristisch abgesichert. Das heißt das alle Leistungen die man
gegenüber einer Firma erbringt nicht mehr als gewerbe gelten,
solange man nichts verkaufen will…
der mann, der bei uns im büro die teppiche reinigt, verkauft auch nix und erzielt trotzdem gewerbliche einkünfte - egal, relevant für die einstufung der einkünfte ist das finanzamt und nicht das gewerbeamt
Klang für mich auch komisch, aber werde mich mal darauf
berufen und hoffen das mir das Finanzamt dann nicht später das
gegeteil erzählt!
s.o. - man sollte abwarten, wie das finanzamt die tätigkeit einstuft, ist aber auch egal, bei dem zu erwartenden gewinn
Mein Problem ist Punkt 3 Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:
- Frage: Muss ich bei nicht selbständiger Arbeit meinen
Verdienst von meiner Festanstellung eintragen?(komme ich da
dann nicht weit über gewisse Grenzen)
yep - und zwar brutto - welche grenzen ?
Also zum beispiel die Grenze für die
Kleinunternehmer-Regelung, die ja aus dem Gesamtumsatz
errechnet wird.
die wird aus dem gesamtumsatz deiner gewerblichen tätigkeit berechnet - was ist da unklar - 17.500 im erstjahr
Und die Grenze für diese monatlichen Vorauszahlungen.
das kann nur umsatzsteuer sein - da gibt es keine grenze
- Frage: Wie hoch ist die Grenze? Also für die Gewerbesteuer
gewinn 24.500 - gilt logischerweise auch nur für die gew.
einkünfte
Weiß auch noch jemand wie hoch die Grenze für die monatl.
Einkommenssteuer Vorrauszahlung ist?
da gibt es zwar eine grenze, aber die liegt glaube ich bei ca. 600 € im jahr (nicht gewinn, sondern tats. ESt)
ferner wird die ESt nicht monatlich sondern vierteljährlich fällig
die höhe richtet sich nach dem gesamtbild der einkünfte und dem entsprechenden daraus resultierenden persönlichen steuersatz
Und muss ich als
Kleinunternehmer monatliche vorrauszahlungen überhaupt
leisten?
kleinunternhemer ist ein begriff aus der umsatzsteuer - bedeutet: man rechnet ohne umsatzsteuer an kunden ab - hat demzufolge auch keinen vorsteuerabzug -> dann auch keine VZ
Da im Punkt 7
nochmal steht Angaben zur Anmeldung und Abführung der
Umsatzsteuer. Muss da dann der selbe Wert hin wie bei Punkt 3?
denke schon
In Punkt 3 muss doch der Gewinn hin, also Einnahmen minus
Ausgaben= gewinn.
In Punkt 7 muss der Umsatz hin, also die reinen Einnahmen.
Kann ja irgendwie nicht das gleiche sein…aber ich denke da
muss ich nur zusehen das ich nicht über 17.500€ kommt.
Richtig?
hab das formular nicht vorliegen, aber wenn du die begriffe umsatz und gewinn trennen kannst, sollte das kein problem sein
gruß inder