Ausfüllprobleme beim 'Fragebogen vom Finanzamt'

Hy,

ich möchte ein Nebengewerbe gründen. War bei dem Gewerbeamt, die sagten mir ich bräuchte KEINEN Gewerbeschein nur eine Steuernummer (da Promotion in Bochum ohne geht).

Jetzt habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorliegen und fast fertig.
Mein Problem ist Punkt 3 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:

  1. Frage: Wo muss ich meinen Eintrag machen?(Gewerbebetrieb?Selbständiger Arbeit?)

  2. Frage: Muss ich bei nicht selbständiger Arbeit meinen Verdienst von meiner Festanstellung eintragen?(komme ich da dann nicht weit über gewisse Grenzen)

  3. Frage: Wie hoch ist die Grenze? Also für die Gewerbesteuer und die Kleinunternehmer-Regelung( §19-UstG)? Da im Punkt 7 nochmal steht Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Muss da dann der selbe Wert hin wie bei Punkt 3?

Komme etwas durcheinander, habe ja schon alles mögliche dazu gelesen, kenne auch schon eine menge Grenzen, aber so langsam wird das alles etwas unübersichtlich. Daher kommen diese Fragen auf.

Eine letzte Frage habe ich noch: Wenn ich jetzt erstmal nur eine Steuernr. beantrage und bekomme (nur für Promotion), kann ich dann noch nachträglich einen Gewerbeschein für andere Dienstleistungen beantragen, mit der selben Steuernr.?

Wäre sehr dankbar für Antworten bezüglich meiner Fragen und bedanke mich vorrab schon einmal für alle Antworten.

Hy,

ich möchte ein Nebengewerbe gründen. War bei dem Gewerbeamt,
die sagten mir ich bräuchte KEINEN Gewerbeschein nur eine
Steuernummer (da Promotion in Bochum ohne geht).

hallo, würde mich wundern wenn dem so wäre - ist doch gewerbliche tätigkeit und kein katalogberuf

Jetzt habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
vorliegen und fast fertig.

glückwunsch

Mein Problem ist Punkt 3 Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:

  1. Frage: Wo muss ich meinen Eintrag
    machen?(Gewerbebetrieb?Selbständiger Arbeit?)

gewerbe - ist denen aber auch eigentlich relativ egal, weil du ohnehin vom FA eingestuft wirst

  1. Frage: Muss ich bei nicht selbständiger Arbeit meinen
    Verdienst von meiner Festanstellung eintragen?(komme ich da
    dann nicht weit über gewisse Grenzen)

yep - und zwar brutto - welche grenzen ?

  1. Frage: Wie hoch ist die Grenze? Also für die Gewerbesteuer

gewinn 24.500 - gilt logischerweise auch nur für die gew. einkünfte

und die Kleinunternehmer-Regelung( §19-UstG)?

17.500 im erstjahr

Da im Punkt 7
nochmal steht Angaben zur Anmeldung und Abführung der
Umsatzsteuer. Muss da dann der selbe Wert hin wie bei Punkt 3?

denke schon

Eine letzte Frage habe ich noch: Wenn ich jetzt erstmal nur
eine Steuernr. beantrage und bekomme (nur für Promotion), kann
ich dann noch nachträglich einen Gewerbeschein für andere
Dienstleistungen beantragen, mit der selben Steuernr.?

s.o. - ohnehin gewerblich - steuernummer wäre aber auch so die gleiche

gr´ß inder

Ausfüllprobleme beim ‚Fragebogen vom Finanzamt‘
Ich sitze auch gerade vor dem Papier… schön, dass nicht nur ich da wie der Ochs vorm Berge sitze!! :wink:

Ich nehme Ratschläge dazu somit auch gerne entgegen!

Zumal ich noch gar nicht einschätzen kann, was ich „voraussichtlich“ für Einkünfte habe, da ich ja nicht einmal weiß, wie oft ich „gebucht“ werde!

Liebe Grüße und viel Glück! :wink:

Lilly

Danke ersteinmal für die Antworten.

ich möchte ein Nebengewerbe gründen. War bei dem Gewerbeamt,
die sagten mir ich bräuchte KEINEN Gewerbeschein nur eine
Steuernummer (da Promotion in Bochum ohne geht).

hallo, würde mich wundern wenn dem so wäre - ist doch
gewerbliche tätigkeit und kein katalogberuf

Habe mich jetzt aufgrund deiner Antwort beim Amt erkundigt. Es wäre so, dass seit einigen Jahre diese Arten von Dienstleistungen nicht mehr als Gewerbe gehandelt werden. Einige Städte würden es fälschlicherweise noch machen. Die Stadt Bochum allerdings hätte sich damit bereits vor Jahren juristisch abgesichert. Das heißt das alle Leistungen die man gegenüber einer Firma erbringt nicht mehr als gewerbe gelten, solange man nichts verkaufen will…
Klang für mich auch komisch, aber werde mich mal darauf berufen und hoffen das mir das Finanzamt dann nicht später das gegeteil erzählt!

Mein Problem ist Punkt 3 Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:

  1. Frage: Muss ich bei nicht selbständiger Arbeit meinen
    Verdienst von meiner Festanstellung eintragen?(komme ich da
    dann nicht weit über gewisse Grenzen)

yep - und zwar brutto - welche grenzen ?

Also zum beispiel die Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung, die ja aus dem Gesamtumsatz errechnet wird.
Und die Grenze für diese monatlichen Vorauszahlungen.

  1. Frage: Wie hoch ist die Grenze? Also für die Gewerbesteuer

gewinn 24.500 - gilt logischerweise auch nur für die gew.
einkünfte

Weiß auch noch jemand wie hoch die Grenze für die monatl. Einkommenssteuer Vorrauszahlung ist? Und muss ich als Kleinunternehmer monatliche vorrauszahlungen überhaupt leisten?

Da im Punkt 7
nochmal steht Angaben zur Anmeldung und Abführung der
Umsatzsteuer. Muss da dann der selbe Wert hin wie bei Punkt 3?

denke schon

In Punkt 3 muss doch der Gewinn hin, also Einnahmen minus Ausgaben= gewinn.
In Punkt 7 muss der Umsatz hin, also die reinen Einnahmen.
Kann ja irgendwie nicht das gleiche sein…aber ich denke da muss ich nur zusehen das ich nicht über 17.500€ kommt. Richtig?

Liebe Grüße
Kathy

Hy,

wie hast du das denn gemacht oder hast es vor zu machen mit Punkt 3 und 7?
weißt du ab man monatliche vorrauszahlungen hat für die einkommenssteuer?

ist echt ein durcheinader…

LG Kathy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ach und noch eine Frage:

Einnahmen minus Ausgaben= Gewinn

was zählt zu den ausgaben?

beispiel: ich nehme mir vor 500€ im monat dazu zu verdienen. Wären im Jahr 12.000€. heißt; Kleinunternehmer-Regelung, keine gewerbeST.
(Dieses Jahr wären es ja nur 2000€, da 4 Monate á 500€)
heißt; 12000€ - gew. Ausgaben= Gewinn, einzutragen unter punkt 3
12000€ gesamt einzutragen unter punkt 7

Ist das Korrekt?

in meinem Angestellten Verhältniss bekomme ich brutto 1051€ monatlich, davon werden dann ja bereits jeden monat steuern u u u abgezogen. muss dann das bischen was dann da immer noch über bleibt auch noch am ende des jahres mit der einkommenSt verrechnen…?

Und was schreibe ich bei Nichtselbstäniger Arbeit hin, wenn ich zb arbeitslos bin oder werde?

Tut mir leid für die ganzen Fragen, aber das Finanzamt hier ist so unfreundlich was Fragen angeht…

Danke ersteinmal für die Antworten.

ich möchte ein Nebengewerbe gründen. War bei dem Gewerbeamt,
die sagten mir ich bräuchte KEINEN Gewerbeschein nur eine
Steuernummer (da Promotion in Bochum ohne geht).

hallo, würde mich wundern wenn dem so wäre - ist doch
gewerbliche tätigkeit und kein katalogberuf

Habe mich jetzt aufgrund deiner Antwort beim Amt erkundigt. Es
wäre so, dass seit einigen Jahre diese Arten von
Dienstleistungen nicht mehr als Gewerbe gehandelt werden.
Einige Städte würden es fälschlicherweise noch machen. Die
Stadt Bochum allerdings hätte sich damit bereits vor Jahren
juristisch abgesichert. Das heißt das alle Leistungen die man
gegenüber einer Firma erbringt nicht mehr als gewerbe gelten,
solange man nichts verkaufen will…

der mann, der bei uns im büro die teppiche reinigt, verkauft auch nix und erzielt trotzdem gewerbliche einkünfte - egal, relevant für die einstufung der einkünfte ist das finanzamt und nicht das gewerbeamt

Klang für mich auch komisch, aber werde mich mal darauf
berufen und hoffen das mir das Finanzamt dann nicht später das
gegeteil erzählt!

s.o. - man sollte abwarten, wie das finanzamt die tätigkeit einstuft, ist aber auch egal, bei dem zu erwartenden gewinn

Mein Problem ist Punkt 3 Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
3.1 Voraussichtliche Einkünfte:

  1. Frage: Muss ich bei nicht selbständiger Arbeit meinen
    Verdienst von meiner Festanstellung eintragen?(komme ich da
    dann nicht weit über gewisse Grenzen)

yep - und zwar brutto - welche grenzen ?

Also zum beispiel die Grenze für die
Kleinunternehmer-Regelung, die ja aus dem Gesamtumsatz
errechnet wird.

die wird aus dem gesamtumsatz deiner gewerblichen tätigkeit berechnet - was ist da unklar - 17.500 im erstjahr

Und die Grenze für diese monatlichen Vorauszahlungen.

das kann nur umsatzsteuer sein - da gibt es keine grenze

  1. Frage: Wie hoch ist die Grenze? Also für die Gewerbesteuer

gewinn 24.500 - gilt logischerweise auch nur für die gew.
einkünfte

Weiß auch noch jemand wie hoch die Grenze für die monatl.
Einkommenssteuer Vorrauszahlung ist?

da gibt es zwar eine grenze, aber die liegt glaube ich bei ca. 600 € im jahr (nicht gewinn, sondern tats. ESt)

ferner wird die ESt nicht monatlich sondern vierteljährlich fällig

die höhe richtet sich nach dem gesamtbild der einkünfte und dem entsprechenden daraus resultierenden persönlichen steuersatz

Und muss ich als
Kleinunternehmer monatliche vorrauszahlungen überhaupt
leisten?

kleinunternhemer ist ein begriff aus der umsatzsteuer - bedeutet: man rechnet ohne umsatzsteuer an kunden ab - hat demzufolge auch keinen vorsteuerabzug -> dann auch keine VZ

Da im Punkt 7
nochmal steht Angaben zur Anmeldung und Abführung der
Umsatzsteuer. Muss da dann der selbe Wert hin wie bei Punkt 3?

denke schon

In Punkt 3 muss doch der Gewinn hin, also Einnahmen minus
Ausgaben= gewinn.
In Punkt 7 muss der Umsatz hin, also die reinen Einnahmen.
Kann ja irgendwie nicht das gleiche sein…aber ich denke da
muss ich nur zusehen das ich nicht über 17.500€ kommt.
Richtig?

hab das formular nicht vorliegen, aber wenn du die begriffe umsatz und gewinn trennen kannst, sollte das kein problem sein

gruß inder

ach und noch eine Frage:

Einnahmen minus Ausgaben= Gewinn

was zählt zu den ausgaben?

beispiel: ich nehme mir vor 500€ im monat dazu zu verdienen.
Wären im Jahr 12.000€.

aha :smile:

heißt; Kleinunternehmer-Regelung, keine

gewerbeST.

KU = Regelung für USt - nix gewerbesteuer

(Dieses Jahr wären es ja nur 2000€, da 4 Monate á 500€)
heißt; 12000€ - gew. Ausgaben= Gewinn, einzutragen unter punkt
3

wieso willst du 12.000 eintragen, wenn es nur 2000 sind ?

12000€ gesamt einzutragen unter punkt 7

Ist das Korrekt?

in meinem Angestellten Verhältniss bekomme ich brutto 1051€
monatlich, davon werden dann ja bereits jeden monat steuern u
u u abgezogen. muss dann das bischen was dann da immer noch
über bleibt auch noch am ende des jahres mit der einkommenSt
verrechnen…?

klar, warum nicht ?

Und was schreibe ich bei Nichtselbstäniger Arbeit hin, wenn
ich zb arbeitslos bin oder werde?

sein -> nix

werden -> den wert bis zur arbeitslosigkeit

Tut mir leid für die ganzen Fragen, aber das Finanzamt hier
ist so unfreundlich was Fragen angeht…

frechheit…

gruß inder

(Dieses Jahr wären es ja nur 2000€, da 4 Monate á 500€)
heißt; 12000€ - gew. Ausgaben= Gewinn, einzutragen unter punkt
3

wieso willst du 12.000 eintragen, wenn es nur 2000 sind ?

also ich habe nun in meinen Bogen eingetragen:
Punkt 7
7.1 Gesamtumsatz (geschätzt)
jahr der Betriebseröffnung im Folgejahr
2000€ 6000€
Erklärung: jeden monat „schätze“ ich 500€ zu verdienen(reine Einnahmen), da das jahr der Betriebseröffnung nur noch ca 4 Monate hat wären das die 2000€ (4x500€). Im Folgejahr wären es bei gleichbleibender monatlichem verdienst 6000€ (12x500€).

Punkt 3
3.1 jahr der Betriebseröffnung im Folgejahr
Gewerbebetrieb: 1500€ 5000€

Erklärung: Ich schätze meine ausgaben belaufen sich im jahr der Betriebseröffnung um 500€ (also in den 4 Monaten), ich ziehe also für die festsetzung der vorrauszahlungen vonn den 2000€ Einnahmen 500€ für ausgaben ab. Ich erhalte einen Gewinn vonn 1500€.
Die gleiche Rechnung fällt für das 2. Jahr an, nur das dann die Ausgaben doppelt so hoch ausfallen werden, schätze ich.

so habe ich das jetzt richtig vertsanden, nicht war? SMILE